Der BGH hat heute vorerst entschieden, dass der bekannte Raucher Friedhelm Adolfs noch nicht aus seiner Wohnung geschmissen werden darf. Adolfs darf vorerst wohnen bleiben und der Fall muss vor dem LG Düsseldorf neu verhandelt werden.
Dem stark rauchenden 76-jährigen Mieter war von seiner Vermietern gekündigt worden, da diese die Qualm-Belästigung durch das Rauchen, sowie fehlendes Lüften sowohl für die anderen Mieter als auch die Wohnung selbst unzumutbar hielt. Zwischenzeitlich drohte ihm sogar die Zwangsräumung, nachdem das Landgericht Düsseldorf die Kündigung als rechtmäßig bestätigt hatte.
Der BGH sah das Urteil des Landgerichts jedoch als fehlerhaft an. Man habe sich lediglich auf eine Zeugenaussage verlassen und weder andere Zeugen befragt, noch eine Ortsbegehung mit entsprechenden Schadstoffmessungen gemacht. Dies sei zu wenig für ein solches Urteil. Die Kündigungsfrage müsse deshalb neu und umfassender verhandelt werden.
Die Vorsitzende Richterin appellierte jedoch vorsichtig an Mieter und Vermieterin und empfahl, den Kündigungsstreit doch möglichst ohne weiteren Prozess beizulegen.
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