Die Düsseldorfer Tabelle wird überarbeitet. Diese finden Sie hier unter der Rubrik News-Download. U.a. wird der sogenannte Selbstbehalt als unterste Opfergrenze von 900 auf 950 Euro im Monat angehoben. Hingegen droht den unterhaltsberechtigten Kindern und den ehemaligen Partnern eine Nullrunde und möglicherweise das Abrutschen in die Sozialhilfe, insofern durch den erhöhten Selbstbehalt das Geld für den Regelsatz nicht ausreicht.
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