Im Zuge der Coronapandemie macht ein tragischer Todesfall in einem Seniorenheim in Bornheim derzeit Schlagzeilen. Denn es scheint, als sei das Hygienekonzept dort gescheitert. Viele Bewohner haben sich durch infizierte Pfleger angesteckt, einige sind nach der Infektion verstorben. Die Angehörige einer Verstorbenen geht nun vor Gericht.
Noch kurz vor Weihnachten habe sie mit ihrer Mutter telefoniert, heißt es von Angelika F. Es habe eine Weihnachtsfeier stattgefunden in dem Seniorenwohnheim „Maria Hilf“ in Bornheim, in dem ihre Mutter lebte. Doch waren wohl zwei Pfleger positiv auf das Coronavirus getestet – und doch haben sie sich nicht isoliert, liefen wohl sogar ohne Mundschutz herum.
Mehrere Bewohner infizierten sich so ebenfalls mit dem Coronavirus, einige von ihnen sind mittlerweile verstorben. Eine davon ist die Mutter von Angelika F. Da die Mitarbeiter in dem Heim scheinbar keine ausreichenden Hygienevorschriften eingehalten haben, verklagt Angelika F. nun das Seniorenheim, in dem ihre Mutter verstorben ist, auf Schmerzensgeld, Schadensersatz und Erstattung der Beerdigungskosten.
Ihre Klage scheint gute Chancen auf Erfolg zu haben. Denn einen ähnlichen Fall hat der Bundesgerichtshof bereits im Januar 2021 verhandelt. Geklagt wurde hier gegen ein Krankenhaus und einen Pflegeheimbetreiber und sie wurden schließlich zu Schadensersatzzahlungen verurteilt.
Die Begründung lautete: Heimträger müssen sogenannte Sicherungspflichten gegenüber ihren Bewohnern einhalten. Diese gelten auch bei unwahrscheinlichen Gefahren, sofern diese zu schwerwiegenden Folgen führen könnten. Anders gesagt: Ein Seniorenheim muss seine Bewohner auch vor Gefahren schützen, die sie kaum beeinflussen können.
Selbst wenn eine Gefahr recht unwahrscheinlich ist, wenn dabei aber Folgen drohen, die besonders schwer wären, dann ist der Heimbetreiber dazu verpflichtet, die Bewohner vor dem Risiko zu schützen. So auch im Falle einer Corona-Erkrankung.
Natürlich kann ein Heimbetreiber das Infektionsgeschehen nicht vollständig beeinflussen. Doch ist er dazu verpflichtet, nach seinen Möglichkeiten das Risiko so weit zu begrenzen, dass die Heimbewohner möglichst geschützt sind. Denn die dramatischste Folge der Erkrankung könnte der Tod sein, der im tragischen Fall des Bornheimer Seniorenheims bei einigen Bewohnern eingetreten ist. Der Heimbetreiber ist seiner Sicherungspflicht also wahrscheinlich nicht nachgekommen.
Denn mittlerweile sind die Folgen der Gefahr, die durch das Coronavirus ausgeht, allseits bekannt: Schließlich hat das Robert-Koch-Institut nach der ersten Coronawelle festgestellt, dass das Virus insbesondere ältere Menschen schwerwiegend trifft. So musste jeder zweite der über 80-jährigen Corona-Erkrankten in einem Krankenhaus behandelt werden und jede dritte Person dieser Altersgruppe ist nach der Infektion mit dem Coronavirus verstorben.
Daraus muss für Krankenhäuser und Seniorenheime folgen, dass besondere Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten und gerade ältere Personen besonders vor einer Infektion zu schützen sind. Die Heimbetreiber sind also dazu verpflichtet, infizierte Mitarbeiter in Quarantäne zu schicken, gegebenenfalls infizierte Bewohner zu isolieren sowie allgemein schlüssige Hygienekonzepte zu entwickeln und einzuhalten.
Das Seniorenheim in Bornheim muss nach der Klage nun also sein Hygienekonzept vor Gericht vorlegen. Erweist sich dieses als unzureichend, wird tatsächlich ein Schmerzensgeld fällig sein.
Vermutlich wird es jedoch nicht nur diesen Einzelfall geben. Bereits andere Fälle haben gezeigt: Wo keinerlei oder ungenügende Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden, haben Angehörige von Betroffenen gute Aussichten auf Erfolg vor Gericht.
Wenn Sie zu diesem Thema weitere Fragen haben, dann wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei. Wir beraten Sie gerne!
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