Die Aktie sinkt weiter ins Minus – und reißt fünf Tochtergesellschaften mit in den Abgrund. Näheres dazu im Folgenden!
Im Jahr 2019 wurden Journalisten auf Unregelmäßigkeiten in der Bilanz des Finanzdienstleister aufmerksam. Umsätze konnten nicht rückverfolgt werden, Kredite wurden falsch ausgewiesen: es häuften sich die Vorwürfe.
Um Klarheit zu schaffen, wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KMPG mit einer außerplanmäßigen Prüfung der Bücher beauftragt. Allerdings ohne Erfolg – die Unregelmäßigkeiten konnten nicht aufgeklärt werden.
Daraufhin setze sich die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, die sich seit 2012 mit den Jahresabschlüssen der Gesellschaft beschäftigt, mit der Prüfung genauer auseinander. Dabei kam am 18.06.2020 heraus, dass sich der Betrag von 1,9 Milliarden Euro nicht auf den ausgewiesenen Treuhandkonten befand. Dies führte dazu, dass Ernst & Young die Bilanz des Jahres 2019 nicht testieren wollten.
Die Aktie Wirecard stürzte nach Aufdeckung von Betrug um 90 % massiv ab. Der Vorstandsvorsitzende Braun wurde wegen Bilanzverfälschung, Marktmanipulation und Betrugs festgenommen. Die Gesellschaft musste Insolvenz anmelden.
Laut Amtsgericht München haben nun die fünf Tochtergesellschaften des Dax-Konzerns Wirecard ebenfalls Insolvenz beantragt. Wie ist auch bei der Muttergesellschaft ist der Rechtsanwalt Michael Jaffé als vorläufiger Insolvenzverwalter beauftragt.
Alle fünf Tochterfirmen sind im Münchner Vorort Aschheim ansässig. Es handelt sich dabei um Firmen, die Dienstleistungen und Software für die Muttergesellschaft Wirecard anbieten. Betroffen sind mitunter die Vertriebs- und Marketinggesellschaft Wirecard Global Sales sowie die Softwarefirma Wirecard Issuing Technologies.
Vor dem Hintergrund des bislang bekannten Sachverhaltes muss von einer Falschberatung ausgegangen werden.
Dann existieren Schadensersatzansprüche der geschädigten Verbraucher gegen den Vorstand, die in der Regel über einer D & O Versicherung verfügen, aber auch gegen die Vermittler und die damals tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.
Außerdem prüfen wir gerade, ob die Schadensersatzklage auch gegen die Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausweiten können.
1. Die Wirecard-Aktie (WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060)
2. Von Wirecard herausgegebene Anleihen (WKN: A2YNQ5 / ISIN: DE000A2YNQ58)
3. Diverse Derivate, die auf der Wirecard-Aktie basieren, z.B. Zertifikate, Optionsscheine, Termingeschäfte oder andere Hebelprodukte
1. Transaktionsschaden: Dabei erhalten Sie den Einkaufspreis wieder zurück gegen Rückgabe des Wertpapiers. Allerdings liegt die Beweislast beim Käufer, der beweisen muss, dass er nicht gekauft hätte, wenn er die jetzigen Informationen gehabt hätte.
2. Kursdifferenzschaden: Die Summe beläuft sich auf die Differenz zwischen Einkaufspreis und jetzigen Verkaufspreis. Hier liegt die Beweislast bei Wirecard.
Lassen Sie nun zunächst von uns Ihren Schadensersatzanspruch kostenfrei prüfen und treten Sie anschließend unserem Musterverfahren bei. Senden Sie uns Ihre Unterlagen jetzt an Office@mingers.law!
Besuchen Sie dazu unsere Website: https://mingers.law/ads/wirecard/
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne.
Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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