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    Kaufjahr des Fahrzeugs

    Kaufpreis des Fahrzeugs

    Anzahlung, die beim Kauf geleistet wurde

    Datum des Finanzierungsvertrags

    Datum der ersten Rate

    Sollzinssatz der Finanzierung (in %)

    Höhe der monatlichen Raten

    Km-Stand des Fahrzeugs bei Kauf

    aktueller Km-Stand des Fahrzeugs

    Pflichtfelder

    Diese Banken sind aktuell betroffen:

    • Audi Bank – Zweigniederlassung der Volkswagen Bank GmbH
    • Bank 11 für Privatkunden und Handel GmbH
    • Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe GmbH (BDK)
    • BMW Bank GmbH
    • Consorsbank (Eine Marke der BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland)
    • Creditplus Bank AG
    • FCA Bank Deutschland GmbH
    • Ford Bank GmbH
    • Honda Bank GmbH
    • Mercedes-Benz Bank AG
    • Opel Bank S.A.
    • PSA Bank Deutschland GmbH
    • RCI Banque S.A. Niederlassung Deutschland
    • Renault Bank – Geschäftsbereich der RCI Banque S.A. Niederlassung Deutschland
    • Porsche Bank AG
    • Santander Consumer Bank AG
    • Seat Bank – Zweigniederlassung der Volkswagen Bank GmbH
    • Skoda Bank – Zweigniederlassung der Volkswagen Bank GmbH
    • Targobank AG
    • Toyota Kreditbank GmbH
    • Volkswagen Bank GmbH

    Weitere häufige Fragen:

    Grundsätzlich ist ein Widerruf bei allen Krediten möglich, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Einzige Voraussetzung ist das Vorliegen einer fehlerhaften Widerrufsinformationen.

    Bei Autokrediten, die vor dem 13.06.2014 abgeschlossen worden sind, muss allerdings eine sogenannte Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer gezahlt werden. Diese berechnet sich wie folgt:

    Gefahrene Kilometer / gewöhnliche Gesamtlaufleistung (typischerweise 250 000 Km, bei kleineren Fahrzeugen ca. 200.000, bei großen 300.000) * Kaufpreis

    Wir brauchen lediglich den kompletten Finanzierungs- oder Leasingvertrag.

    Eine Rechtschutzversicherungspolice ist optional.

    Wenn Sie in Ihrem Vertrag falsch belehrt wurden, sind die Chancen einer Rückabwicklung sehr hoch.

    Wir haben bereits zahlreiche Verbraucher bei der Rückabwicklung erfolgreich unterstützt, was auch die vielen gewonnen Verfahren unterstreichen.

    Bei einem erfolgreichen Widerruf wird der Kaufvertrag rückabgewickelt, also der Zustand vor Vertragsschluss wiederhergestellt.

    Das bedeutet, dass Sie Ihr Auto an die Bank zurückgeben und dafür Ihre Anzahlung und alle bisher geleisteten Anzahlungen abzüglich der Finanzierungszinsen zurückbekommen, sowie das Darlehen nicht weiter bedienen müssen.

    Wenn Ihr Vertrag nach dem 13.06.2014 geschlossen wurden ist, müssen Sie nicht einmal eine Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer zahlen.

    Ja, auf jeden Fall! Die Auflösung richtet sich  primär gegen den Darlehensvertrag, entscheidend ist daher allein, dass dieser eine fehlerhafte Widerrufsinformation enthält. Wird der Darlehensvertrag zu Fall gebracht, entfällt auch die Bindung an den damit verbundenen Kaufvertrag. Was mit dem Kredit tatsächlich finanziert wurde, spielt im Rahmen des Widerrufsrechts eine untergeordnete Rolle.

    Die erste Prüfung Ihrer Verträge erfolgt – ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung – kostenfrei.

    Entscheiden Sie sich nach der Prüfung Ihr Recht einfordern zu wollen und haben Sie keine Rechtsschutzversicherung, werden wir eine anderweitige Lösung finden, so dass praktisch keine Kosten auf Sie zukommen.

    Ob die Kosten generell von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden, hängt von Ihrer Police ab. Wir stellen gerne kostenlos eine Deckungsanfrage an ihre Versicherung.