Was dürfen Lehrer – Diese Gesetze brechen sie in der Schule fast täglich!

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Die Frage, was Lehrer dürfen, stellt sich sicher jedem Schüler fast täglich. Ob Handy wegnehmen, Strafarbeiten aufgeben oder der berühmte Eintrag ins Klassenbuch: Alles schon da gewesen und immer schon probates Mittel bei frechen Schülern. Doch LehrerInnen vollziehen fast täglich eine Gratwanderung zwischen legitimer Pädagogik und verbotenen Strafen.
Die brennendsten Fragen haben wir für Schüler (Lehrende und Eltern) hier einmal zusammengestellt. Dabei beantworten wir, ob Lehrer Smartphones einsammeln dürfen, Kinder vor die Tür schicken, Essen und Trinken im Unterrichten verbieten, Nachsitzen verhängen oder den Gang zur Toilette während des Unterrichts verbieten dürfen?

Das darf der gar nicht: Lehrer tun es aber trotzdem!

Lesen Sie in unserer Übersicht, was Lehrer dürfen und was verboten ist, aber trotzdem gemacht wird. Diese sieben Dinge passieren in der Schule ständig, denn Lehrer wissen häufig selber nicht, was sie dürfen und was nicht. Wir helfen hier deshalb Wissenslücken zu füllen!

Darf der Lehrer mein Handy einsammeln?

Das Konfiszieren von Smartphones gehört in der heutigen Zeit zum täglichen Kampf im Klassenzimmer. Schlechte Nachrichten für SchülerInnen: Der Lehrer setzt mit dem Einsammeln des Handys die Hausordnung durch, die gewöhnlich die Nutzung dessen im Unterricht reguliert. Die Bestrafung durch Konfiszieren ist also absolut legitim und erlaubt. Allerdings muss das Handy spätestens am Ende des Schultags wieder in den Händen des Schülers sein.

Kann der Lehrer Schüler vor die Türe schicken?

Das „Rausschmeißen“ bzw. der Verweis aus dem Klassenzimmer ist schulrechtlich nicht klar geregelt. Wo es in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen explizit erlaubt ist, SchülerInnen vor die Tür zu stellen, ist es in Bayern explizit verboten. Grund für die unklare Lage ist, dass der ausgesonderte Schüler nicht beaufsichtigt werden kann, wenn man ihn aus dem Klassenzimmer schmeißt. Fällt die explizite Anweisung „Du bleibst vor der Tür stehen“ ist die Aufsicht gegeben. Hier gelten also bundeslandabhängige Regelungen.

Essen und Trinken im Unterricht verbieten?

Schwierig. Es gilt hier eine Lösung zwischen Lehrer und SchülerInnen zu finden, denn eine einheitliche Regelung dazu gibt es nicht. Ein eindeutiges Verbot bzw. eine eindeutige Erlaubnis gibt es rechtlich nicht. Dass ein Lehrer kein Schmatzen oder Rascheln von Bäckertüten dulden muss, versteht sich, dennoch ist Trinken essentiell. Erteilt der Lehrer also ein Verbot, sollte eine Diskussion dazu mit der ganzen Klasse geführt werden.

Lehrer lässt Schüler nachsitzen: Darf er das?

Juristisch ist das Nachsitzen als Maßnahme nur dann erlaubt, wenn SchülerInnen Unterrichtsstoff verpasst haben. Als Strafmaßnahme jedoch ist das Nachsitzen lassen nicht erlaubt!

Während des Unterrichts auf Toilette gehen verboten?

Während des Unterrichts zur Toilette gehen: Für Lehrer ein Graus, für SchülerInnen dringendes Bedürfnis. Grundsätzlich ist es SchülerInnen allerdings auch während des Unterrichts gesetzlich erlaubt zur Toilette zu gehen. Verbietet der Lehrer den Toilettengang verstößt er gegen Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), das Verbot der Folter und unangemessener Behandlung. Ferner ist auch nach Art.1 und 2 des Grundgesetzes ein Straftatbestand festzustellen, demnach darf niemand an der Verrichtung der Notdurft und damit dem Toilettengang gehindert werden!

Strafarbeiten aufgeben unrechtmäßig?

Schlechte Nachrichten für SchülerInnen: Strafarbeiten sind als erzieherische, pädagogische Maßnahme durchaus erlaubt. Auch hier gilt die Zusatzaufgabe dazu verpassten Lernstoff nachholen zu können. Allerdings sind hier im Vorfeld die Eltern zu informieren — Gleiches gilt beim Nachsitzen. Übrigens ist eine Kollektivstrafe, also die Bestrafung der gesamten Klasse, juristisch nicht erlaubt! Kollektivstrafen treffen auch Unschuldige, insofern wird hier gegen einen elementaren, rechtsstaatlichen Grundsatz verstoßen.

Ist der Eintrag ins Klassenbuch erlaubt?

Aufmüpfige SchülerInnen sind meist nur mit einem Eintrag ins Klassenbuch zur Ruhe zu bringen. Der Eintrag ins Klassenbuch ist juristisch legitim und damit auch erlaubt, wird der Unterricht gestört und es folgen mehrere Einträge, droht auch ein Verweis. Wer für störendes Verhalten 100 x den gleichen Satz à la Bart Simpson abschreiben soll, kann sich auf die deutsche Rechtslage berufen. Hierzulande sind rein mechanische Strafarbeiten ohne pädagogischen Zweck nicht zulässig!