Befreien Sie sich von teuren Verträgen
Fühlen Sie sich durch Ihren Coaching-Vertrag betrogen? Mein Team und ich prüfen Ihren Vertrag und helfen Ihnen, aus der Verpflichtung auszusteigen – einfach und sicher.
Schwachstellen in Coaching-Verträgen
Viele Coaching-Verträge enthalten Fehler, die Sie angreifen können! Wir prüfen, ob Ihr Vertrag rechtlich Bestand hat – und helfen Ihnen, Ihr Geld zurückzubekommen.
Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Sie haben 14 Tage Zeit, den Vertrag ohne Grund zu widerrufen. Bei fehlender Belehrung sogar ein Jahr + 14 Tage.
Unzureichende Widerrufsbelehrung
Viele Anbieter informieren nicht korrekt über Widerrufsrechte. Schon kleine Fehler können Ihnen helfen, den Vertrag anzufechten.
Täuschung oder Irrtum
Wenn Ihnen falsche Versprechungen gemacht wurden, ist das rechtlich anfechtbar. Häufig geht es dabei um Erfolgsgarantien oder versteckte Kosten.
Sittenwidrigkeit und Wucher
Ein Vertrag ist unwirksam, wenn er ein krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Preis aufweist. Solche Fälle können Sie anfechten.
Verstöße gegen das Fernunterrichtsschutzgesetz
Fehlt die staatliche Zulassung für das Coaching, ist der Vertrag nichtig. Das gilt besonders für Online-Coachings.
Unwirksame Klauseln
Haftungsausschlüsse oder Verzichtserklärungen im Vertrag halten rechtlich oft nicht stand. Dies bietet einen Grund zur Anfechtung.
Deutschlandweit Coaching-Verträge widerrufen
Unsere Kanzlei ist deutschlandweit für Sie im Einsatz – ganz egal, wo Sie wohnen. Mit digitalen Prozessen und moderner Kommunikation prüfen wir Ihren Coaching-Vertrag schnell und unkompliziert. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie unfaire Verpflichtungen beenden und Ihr Geld zurückholen können.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Verbraucherrecht. Ob in der Stadt oder auf dem Land – wir stehen Ihnen überall zur Seite und setzen Ihre Ansprüche durch.

Die häufigsten Fragen zum Bußgeld
Coaching-Verträge können kompliziert sein – und viele Verbraucher wissen nicht, welche Rechte sie haben. Wir beantworten die wichtigsten Fragen, damit Sie schnell und rechtssicher handeln können.
Finden Sie heraus, ob Sie Ihren Vertrag widerrufen oder kündigen können und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen!
Ja, das ist möglich! Wenn Sie nicht korrekt über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden, kann die Frist auf ein Jahr und 14 Tage verlängert werden. Zudem prüfen wir, ob andere Gründe wie Täuschung, unwirksame Klauseln oder Verstöße gegen das Fernunterrichtsschutzgesetz vorliegen, die den Vertrag anfechtbar machen könnten.
Die Prüfung Ihres Vertrags ist bei uns kostenlos. Sie können danach entscheiden, ob und wie Sie weitermachen möchten.
Häufige Fehler sind Verstöße gegen Vorschriften des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG), unzureichende Widerrufsbelehrungen, unwirksame Klauseln oder ein krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Preis (Wucher).
Das hängt vom Einzelfall ab. Oft ist eine außergerichtliche Lösung möglich, die wenige Wochen dauert. In anderen Fällen ist ein gerichtliches Verfahren notwendig.
Das ist möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, z. B. bei fehlerhafter Belehrung oder fehlender Lizenz nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG). Wir prüfen Ihren Fall individuell.
Sollte der Anbieter den Widerruf ablehnen, setzen wir Ihre Ansprüche durch – notfalls auch gerichtlich. Wir stehen Ihnen in jedem Schritt zur Seite.
Ihr Recht. Ihr Erfolg. Ihre Kanzlei.
Ihre Zufriedenheit ist unser Antrieb. Der Fokus unseres Teams liegt immer auf Ihrem Erfolg. Unsere Mandanten wissen das.