Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits zahlreiche Widerrufsbelehrungen zu Immobiliendarlehensverträgen für ungültig erklärt und Darlehensnehmern damit den Widerruf von alten Darlehen bei der LBS ermöglicht. Die Zahlung der üblichen Vorfälligkeitsentschädigung fällt hierbei nicht an. Der Grund dafür ist, dass Kreditinstitute ihre Kunden nicht ordnungsgemäß auf ihr Widerrufsrecht hingewiesen haben.
Das ewige Widerrufsrecht für zwischen 2002 und 2010 geschlossene Darlehen bei der LBS könnte ab dem 21. Juni 2016 verfallen. Dem Bundestag liegt ein entsprechender Gesetzesentwurf nach großen Bemühungen der Bankenlobby anscheinend schon vor. Darlehensnehmer müssen sich also mit ihrem Widerruf beeilen.
Auch ausgegebene Belehrungen der LBS Westdeutsche Landesbausparkasse sind teilweise fehlerhaft und das Darlehen somit wahrscheinlich widerrufbar. Die Widerrufsbelehrung verstößt bereits nach äußeren Gesichtspunkten gegen das gesetzliche Deutlichkeitsgebot. Vom Gesetzesgeber ist gefordert, dass sich die Belehrung von den anderen Vertragsinhalten optisch abhebt. Diese lässt sich z.B. durch Fettdruck und eine deutliche Umrandung des Belehrungsabschnitts erreichen. Die betreffende Belehrung der LBS unterscheidet sich nicht vom Schriftbild des übrigen Vertrags, was den gesetzlichen Anforderungen allein nicht genügen kann.
Desweiteren stellt die LBS lediglich die Verpflichtung des Darlehensnehmer dar, innerhalb von 30 Tagen nach einem Widerruf alle von der Bank erhaltenen Zahlungen zurückzuzahlen. Dass aber auch die LBS selbst als Kreditinstitut dieser Pflicht nach kommen muss, bleibt unerwähnt. Somit bleibt es bei einer nicht vollständigen Darstellung, die dem Kunden ein völlig falsches Bild der tatsächlichen Rechtslage vermittelt. Die Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorgaben ist hierbei äußerst fraglich. Ähnliche Fehler finden sich beispielsweise auch in Belehrungen der AXA AG, Commerzbank und der Allianz Lebensversicherung AG.
Ob eine Abweichung vorliegt, ist für den normalen Kunden nur schwer erkennbar. Deshalb bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung an und prüfen, ob ein Widerruf vom Darlehen bei der LBS für Sie möglich ist.
Wenden Sie sich hierzu telefonisch unter 02461/8081 an uns oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
In unserer Rubrik „Widerruf von Darlehen“ erhalten Sie weitere nützliche Informationen.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.