Kunden der Swiss Life AG, die vor einigen Jahren ein Darlehen aufgenommen haben, zahlen viel mehr Zinsen als wenn Sie heute einen Kreditvertrag abschließen würden. Der Grund dafür ist die aktuell niedrige Zinslage. Der Widerruf vom Darlehen bietet die Möglichkeit sich von den unattraktiven Darlehenverträgen zu lösen, wenn eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorliegt. Allerdings drängt die Zeit, denn der Bundesrat plant eine Gesetzesänderung zum 21. Juni 2016.
Normalerweise ist bei einer Kündigung eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig, die einen vorzeitigen Ausstieg unattraktiv macht. Bei einem Widerruf vom Darlehen fällt jedoch keine Vorfälligkeitsentschädigung an.
Wurde bei Vertragsschluss mit der Swiss Life AG eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet, gewährt der Bundesgerichtshof (BGH) den Kunden ein unbefristetes Widerrufsrecht. Denn bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung kann der Darlehensnehmer seine Rechte nicht voll ausschöpfen und hat dadurch ein Nachteil. Durch den nachträglichen Widerruf vom Darlehen soll diese Benachteiligung ausgleichen und ermöglicht eine Zinsersparnis im fünfstelligen Bereich.
Ob eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, ist im Einzelfall zu prüfen und für juristisch nicht gebildete Verbraucher schwer zu erkennen. Wir haben bereits in 80% aller Fälle fehlerhafte Formulierungen in Widerrusbelehrungen entdeckt, die einen Widerruf vom Darlehen ermöglichen.
Die Swiss Life beispielsweise verwendete des öfteren in ihren Darlehensverträgen nicht die Zwischenüberschrift „Widerrufsrecht“. Ein gravierender Fehler, denn der Darlehensnehmer wird durch die hervorgehobenen Zwischenüberschriften durch den Text geführt. Die Zwischenüberschrift „Widerrufsrecht“ soll dem Kreditnehmer klar und deutlich aufzeigen, dass es sich bei dem Inhalt um sein wahrzunehmendes Recht handelt. Der BGH sah in einem ähnlichen Fall eine gravierende Abweichung vom gesetzlichen Muster. Deshalb liefert auch die Konstellation in der Belehrung der Swiss Life Anhaltspunkte für einen Widerruf.
Nutzen Sie unser Angebot für eine kostenlose Überprüfung Ihrer Vertragsunterlagen der Swiss Life. Danach erhalten Sie von uns eine unverbindliche und kostenfreie Erstberatung und eine Einschätzung, ob ein Widerruf für Sie auch jetzt noch möglich ist.
Sie können uns telefonisch unter 02461/8081 oder über unser Kontaktformular erreichen.
Nähere Informationen sowie aktuelle Beiträge rund um das Themengebiet finden Sie in unserem Rechtsgebiet Widerruf von Darlehen.
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