Der IS bekannte sich jüngst zu den aktuellen Anschlägen in Jakarta, bei denen 7 Menschen darunter 5 Terroristen starben. Auch der Terrorakt in Istanbul vor der Blauen Moschee, einer der Touristenmagnete der Stadt, versetzt die westliche Welt in Unruhe.
Reisende schrecken da verständlicherweise auch vor dem bevorstehenden Urlaub in die Türkei oder Gebiete des arabischen Frühlings zurück. Wir klären für Sie nachfolgend die wichtigsten Fragen, deren Antwort Sie als Urlauber und Reisende wissen müssen, um doch noch aus der gebuchten Reise herauszukommen.
Kann eine Reise kostenlos storniert werden?
In der Regel nicht. Diese Option bieten Reiseveranstalter oder Pauschalreiseunternehmer generell nur, wenn höhere Gewalt als Begründung vertragskonform ist. Andernfalls berechnen Reiseanbieter eine Stornierungsgebühr — diese fällt je nach Konzern oder Gesellschaftergruppe unterschiedlich aus. Normalerweise liegt die Gebühr allerdings bei rund 20 % des eigentlichen Reisepreises.
Wann gilt höhere Gewalt als Grund zum Reisewiderruf?
Per Gesetz nach § 651 BGB zählen zur höheren Gewalt im Reiserecht Naturkatastrophen wie Erdbeben, Unwetter, Überschwemmungen oder auch Vulkanausbrüche, um von der Reise kostenfrei zurücktreten zu dürfen. Ebenso werden reiserechtlich Bürger- bzw. allgemein Kriegszustände oder politische Unruhen höherer Gewalt zugeordnet. Merkmal dessen ist der unerwartete Eintritt der Ereignisse. Handelt es sich aber beispielsweise um Regionen, die für Überflutungen oder auch Vulkanausbrüche bekannt sind, kann sich nicht auf höhere Gewalt berufen werden, wenn es um den Reiserücktritt geht.
Welche Rolle spielen die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes?
Sicherheitshinweise, die vom Auswärtigen Amt herausgegeben werden, sind zwar bei gerichtlichen Streitigkeiten wegen einer Reisestornierung wichtig, gelten aber nur als ein Indiz für die Lage in einer Region. Einen kostenlosen Reiserücktritt ermöglicht ein Hinweis durch das Auswärtige Amt nur bei tatsächlichen Gefährdungen. Das Auswärtige Amt unterscheidet bei der Einstufung von Bekanntmachungen drei Kategorien:
1. Reisehinweis Der Reisehinweis beinhaltet lediglich Informationen zur Einreisebestimmung, zollrechtliche Erläuterungen sowie medizinische Bekanntmachungen
2. Sicherheitshinweis Der Sicherheitshinweis beschreibt die landes- oder regionspezifische Sicherheitslage. D.h. gibt es Terroranschläge oder politische Unruhen wird darüber informiert
3. Reisewarnung Die Reisewarnung oder auch Teilreisewarnungen informieren Reisende zu vorliegenden Umständen im Land — seit 2011 besteht eine Liste mit 16 Zielgebieten, werden diese benannt oder bestehen Warnungen können Urlauber davon ausgehen, dass eine kostenfreie Stornierung möglich ist
Berechtigt die Angst vor möglichen Terroranschlägen zum Reiserücktritt?
In der Regel nicht! Terrordrohungen, die abgegeben oder erwartet werden, berechtigen Reisende nicht zum kostenfreien Reiserücktritt bzw. zur Stornierung. Es geht dabei nicht darum, ob ein Urlauber seine Reise für gefährlich hält, selbst wenn Touristenregionen von Anschlägen bedroht wurden. Eine reine Drohung führt nicht zum kostenfreien Storno der Reise.
Besteht allerdings eine Warnung durch das Auswärtige Amt und der Urlauber verreist trotzdem, wird es mit dem Reiserücktritt ebenfalls schwierig. Die höhere Risikobereitschaft schließt somit die kostenlose Stornierung aus.
Welche Erstattungsmöglichkeiten bestehen für Urlauber?
Bei einer Kündigung während des Reisezeitraums muss der Reisende die bisher erbrachten Reiseleistungen anteilig tragen. Bleibt der Urlauber im Krisengebiet ohne Verpflegung, Unterkunft oder Reiseprogramm, die er bezahlt hat, besteht für ihn eine Minderung des Reisepreises.
Tritt höhere Gewalt ein, haben Reiseanbieter ein Recht auf Reiserücktritt, der Urlauber kann dabei auf eine anteilige Erstattung seines gezahlten Reisepreises bestehen.
Weiteres zum Thema Reiserücktritt erfahren Sie immer aktuell und informativ in unseren News. Lesen Sie mehr zu Rechten von Urlaubern in unserem Blog-Beitrag: „Amtsgericht entscheidet: Reiserücktritt bei verschärfter Sicherheitslage möglich!„. Sie sind unsicher, ob Sie aus gegebenem Anlass Ihre Reise widerrufen bzw. stornieren dürfen? Dann melden Sie sich telefonisch unter 02461 / 8081 oder per Mail an info@mingers-kreuzer.de — Wir helfen Ihnen gerne weiter!
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