Streit mit den Nachbarn gehört zu den primären Themen, mit denen sich deutsche Gerichte besonders häufig beschäftigen. Mit rund einer halben Million Gerichtsprozessen pro Jahr zeigt sich, wie
häufig das nachbarschaftliche Verhältnis in Eigenheimen oder Mietwohnungen nicht den eigenen Vorstellungen entspricht und aus den Fugen gerät. Anwaltliche Hilfe ist meist unabdingbar, da die Selbstvertretung oder private Klage ohne den gewünschten Erfolg ausgehen. Wir empfehlen Ihnen bei Streitigkeiten mit den Nachbarn juristische Unterstützung zur kompetenten und zeitnahen Klärung der Angelegenheit.
Häufige Gründe für Nachbarschaftsstreitigkeiten
Grundstücksgrenzen und Abstände von Bäumen beschäftigen Gerichte besonders häufig. Dabei spielen nicht nur über der Erde befindliche Baumteile, sondern zum Beispiel auch Wurzelwerk im Nachbargrundstück keine untergeordnete Rolle. Fordert der Nachbar eine Entfernung der überhängenden Äste oder der in sein Grundstück wachsenden Wurzeln von Obst- oder Zierbäumen, sind die Grundlagen der Abstandsregelung und des Bebauungsplans rechtsverbindliche Details. Aber auch Immissionen können für Unmut in der Nachbarschaft sorgen und den ausgelassenen Grillabend mit einer Anzeige bei der Polizei enden lassen. Gleiches gilt für die unzumutbare Belästigung durch Musizieren, laute Gespräche nach 22 Uhr und Geräusche, die zum Beispiel durch einen dauerhaft bellenden Hund verursacht werden. Wir raten Ihnen zu einem direkten Gespräch mit dem Nachbarn, durch das Sie eine gerichtliche Klärung abwenden können. Sollte die Einigung ausbleiben und Ihr Nachbar auf einer Anzeige bestehen, raten wir Ihnen zur Inanspruchnahme einer anwaltlichen Unterstützung und außergerichtlichen sowie gerichtlichen Vertretung.
Was ist erlaubt und was verboten?
Säuglingsgeschrei oder spielende Kinder müssen geduldet werden. Ist Ihr Nachbar anderer Meinung, wird er mit einer Klage vor Gericht kein Recht erzielen und darauf hingewiesen werden, dass er diese Form der „Lärmbelästigung“ dulden muss. Anders verhält es sich bei Hundegebell oder Geräuschen von Ziervögeln, die mitunter sehr laut und auch innerhalb der Nachtruhe durch die Siedlung schallen. Hier kann die Nachbarschaft durchaus eine Ruhigstellung einfordern und Ihnen auferlegen, dass Sie sich um die Einhaltung der Ruhezeiten kümmern und die permanenten Tiergeräusche unterbinden müssen.
Wir empfehlen Ihnen weiter, die Anschaffung von Haustieren mit den Nachbarn abzusprechen und sich beispielsweise zu erkundigen, ob eine Katze im Freigang für Unmut sorgt und in der Nachbarschaft nicht gerne gesehen wird. Als Tierhalter sind Sie dazu angehalten, die Exkremente Ihrer Schützlinge zu beseitigen und zu vermeiden, dass diese außerhalb Ihres eigenen Grundstücks gelöst werden.
Haben Sie Streit mit den Nachbarn und können im direkten Gespräch keine Einigung erzielen, empfehlen wir Ihnen einen Termin beim Anwalt und die Kenntniserlangung über Ihr Recht und die juristischen Fakten in Ihrem persönlichen Fall. Musikinstrumente, Gartenmitbenutzung und Co.
In vielen Mietverträgen finden Sie einen Hinweis, dass das Musizieren in der Wohnung untersagt ist. Auch die Haltung von gefährlichen Tieren wie Würge- oder Giftschlangen und Kampfhunden kann der Vermieter untersagen. Ihre Nachbarn müssen die direkte Gefährdung durch Haustiere nicht akzeptieren und sich auch nicht damit abfinden, dass Sie in Ihren Räumlichkeiten Schlagzeug oder E-Gitarre spielen. Dennoch haben Sie Rechte, die Sie mithilfe unserer Anwälte durchsetzen und für sich beanspruchen können. Streitigkeiten in der Gartenmitbenutzung oder der räumlichen Aufteilung von Grundstücken führen ebenfalls sehr häufig vor Gericht.
Bei Streitigkeiten mit Ihrem Nachbarn stehen wir Ihnen gerne mit Rat zur Seite: Hierzu bieten wir eine kostenlose Erstberatung. Sie erreichen uns telefonisch unter 02461 / 8081 oder auch gerne über unser Kontaktformular schriftlich.