Anlässlich der dramatischen Verschlechterung der Corona-Lage und der besorgniserregenden Omikron-Variante haben sich heute Bund und Länder zusammengefunden und über neue härtere Maßnahmen beraten. Derzeit gibt es noch keine neuen Beschlüsse. Am Donnerstag könnten in einer weiteren Bund-Länder-Runde aber bereits Maßnahmen auf den Weg gebracht werden.
Welche Rolle die heutige Entscheidung des BVerfG bezüglich der Bundesnotbremse auf die Beschlüsse haben könnte, erfahren Sie im Folgenden.
Das Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat heute eine wichtige Entscheidung getroffen, die zugleich Einfluss auf zukünftige Beschlüsse hinsichtlich der Corona-Maßnahmen haben könnte. Laut den Karlsruher Richtern war die umstrittene Corona-Notbremse, die im Frühjahr in Kraft trat, verfassungsgemäß. Die Ausgangssperren, Schulschließungen und Kontaktbeschränkungen seien mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen. Der Gesetzgeber habe damals zu Recht keine anderen Mittel als genauso wirksam angesehen. Trotz Eingriffe in die Grundrechte sei die Verhältnismäßigkeit der Regelungen aufgrund der „äußersten Gefahrenlage der Pandemie“ und der damals verfügbaren Informationen gegeben. Das BVerfG weist damit mehrere Verfassungsbeschwerden zurück.
Die Schulschließungen seien zwar rechtens gewesen. Es überwogen „überragende Gemeinwohlbelange“. Eine Schließung war nur bei Distanzunterrichtsangebot, einer Befristung auf zwei Monate und ab einer Inzidenz von 165 zulässig. Zudem stand die Impfkampagne noch am Anfang.
Dennoch erkannten die Richter erstmals ausdrücklich ein Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung an. Die Schulschließungen hätten auf schwerwiegende Weise in dieses Recht eingegriffen. Es käme zu Lernrückständen und Defiziten in der Persönlichkeitsentwicklung, insbesondere in sozial benachteiligten Familien.
Die amtierende Bundeskanzlerin Angela Merkel, ihr möglicher Nachfolger Olaf Scholz und die Ministerpräsidenten der Länder haben heute Nachmittag über mögliche Verschärfungen beraten. Geplant sind unter anderem strengere Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Um das Impftempo anzuziehen sollen auch Apotheker, Zahn- und Tierärzte impfen dürfen. In Zukunft könnte die 2G-Regel auf den Einzelhandel ausgeweitet werden. Clubs sollen geschlossen und Großveranstaltungen deutlich eingeschränkt werden. Volle Fußballstadien seien nicht akzeptabel. Zudem soll in Schulen die Maskenpflicht wiedereingeführt werden.
Scholz (SPD), Grünen-Chef Robert Habeck und NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) sprachen sich für eine allgemeine Impfpflicht aus. Sie wäre zwar ein weitgehender Eingriff in die Freiheit des Einzelnen, schütze letztlich jedoch Leben und Freiheit der Gesellschaft. Die SPD plant eine erneute Verschärfung des Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Die Entscheidung des BVerfG war ebenfalls Thema des Corona-Gipfels. Laut der FDP habe man sich die Gerichtsentscheidung zur Notbremse so nicht gewünscht – sie zeige aber den Spielraum der Politik. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) forderte gleich nach Urteilsverkündung den Beschluss einer neuen Bundesnotbremse.
Am Donnerstag sollen dann auf einer weiteren Ministerpräsidentenkonferenz konkrete Beschlüsse gefasst werden.
Das Landeskabinett von Nordrhein-Westfalen (NRW) will morgen über strengere Corona-Maßnahmen beraten. Neue Regelungen sollen aber erst nach der „beschlussfassenden Ministerpräsidentenkonferenz“ am Donnerstag umgesetzt werden. Laut Ministerpräsident Wüst sollen neben umfangreichen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte eine Ausweitung der 2G-Regel, die Vorbereitung einer allgemeinen Impfpflicht und eine Reduzierung der Besucherzahl bei Großveranstaltungen beschlossen werden.
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