Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute ein entscheidendes Urteil gesprochen: die in Kreditverträgen der deutschen Autobanken verwendeten Klauseln sind unverständlich und somit rechtswidrig. Millionen Verträge sind betroffen.
Nähere Informationen zum Urteil und was das für Sie als Verbraucher bedeutet, erfahren Sie hier im Folgenden!
Bei Abschluss eines Kreditvertrags müssen Banken ihre Kunden klar und verständlich belehren. Geschieht das nicht, kann der Vertrag jederzeit – auch Jahre später noch – widerrufen werden. Im Falle des Widerrufs müssen die Verbraucher ihre Restschulden nicht mehr tilgen. Darüber hinaus steht ihnen sogar ein Anspruch auf Rückzahlung ihrer Anzahlung sowie aller bereits gezahlten Monatsraten zu.
Der EuGH hat heute entschieden, dass die von den deutschen Banken verwendeten Klauseln unklar und unverständlich sind. Im Kreditvertrag müsse der zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags geltende Satz der Verzugszinsen in Form eines konkreten Prozentsatzes angegeben und der Mechanismus der Anpassung des Verzugszinssatzes konkret beschrieben werden. Dies sei aus den Klauseln nicht eindeutig hervorgegangen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in den letzten Jahren mehrmals die Rechtmäßigkeit der Kreditverträge der Autobanken bestätigt. Eine Klärung durch den EuGH wurde vom BGH mit der Begründung abgelehnt, dass die eigenen Urteile offensichtlich richtig seien.
Das Landgericht (LG) Ravensburg sowie zahlreiche Verbraucherschützer zweifelten jedoch an der Richtigkeit dieser bankenfreundlichen Rechtsprechung und gingen rechtlich dagegen vor – mit Erfolg.
Das Urteil des EuGH fällt zugunsten der Verbraucher aus und ist für Millionen Kreditverträge von großer Bedeutung. Zwar wurden im entsprechenden Verfahren lediglich Fehler in Autokreditverträgen der Volkswagen Bank und BMW Bank gerügt. Allerdings finden sich dieselben Fehler in allen Verbraucherkreditverträgen der deutschlandweit tätigen Banken seit 2010. Es gibt somit kaum einen Kreditvertrag, der nicht widerrufbar ist.
Das EuGH-Urteil ist ein großer Sieg für den Verbraucherschutz – und gleichzeitig ein Tiefschlag in Richtung des BGH. Dennoch bleibt die Frage offen, ob der fehlerhaft belehrte Verbraucher für Wertverluste des Fahrzeugs Ersatz schuldet und wie dieser zu berechnen ist. Mehrere LG haben entschieden, dass der Verbraucher keinen Wertersatz schuldet. Der BGH sieht das anders und vertritt die gegenteilige Ansicht.
Es ist somit hoch umstritten, wie der Wertersatz genau zu berechnen ist. Auch der BGH hat dies noch nicht abschließend geklärt. Wie die Entscheidung der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des EuGH ausfällt, bleibt abzuwarten.
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