Große Teile Deutschlands haben derzeit mit Starkregen und extremen Unwettern zu kämpfen. Die Bilder in den Medien sind schockierend, die Schäden immens. Lesen Sie hier, wie Sie im Schadenfall vorgehen und wann welche Versicherung greift.
1. Schäden am Wohngebäude
Sollten Schäden am Wohngebäude selbst entstanden sein, greift zunächst die Wohngebäudeversicherung. Allerdings muss hier beachtet werden, dass als Voraussetzung meist gilt, dass auch die sogenannten Elementarschäden versichert sind. Nur dann haftet die Versicherung im Schadenfall.
2. Schäden am Mobiliar
In der Regel ist für Schäden am Mobiliar die Hausratsversicherung zuständig. Allerdings gibt es auch hier eine Einschränkung: Im Zweifel haftet die Versicherung nicht für Schäden, die durch Oberflächenwasser entstehen. Zum Oberflächenwasser zählen auch übertretende Bäche oder Flüsse, dementsprechend kann es in bestimmten Fällen Schwierigkeiten mit der Versicherung geben.
3. Beschädigter PKW
Sollten Schäden am PKW entstanden sein, haftet die Teil- und Vollkaskoversicherung.
Geschädigte sollten ihren Schaden unverzüglich melden. Geben Sie Ihrer Versicherung außerdem die Gelegenheit, den Schaden zu begutachten. In jedem Fall sollten Sie Foto- und Videoaufnahmen vom Schaden machen sowie Kaufbelege der zu Schaden gekommenen Gegenstände bereithalten, sofern diese noch vorhanden sind.
Auch eine Schadensliste mit genauer Aufführung der beschädigten Gegenstände, des jeweiligen Anschaffungsdatums sowie des damaligen Anschaffungspreises sollten Sie sobald wie möglich anfertigen.
Sollten Sie Unterstützung brauchen, melden Sie sich unter der Office@mingers.law! Wir beraten Sie gerne und sind für Sie da! Weitere Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website.
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