Wirecard darf sich nicht wiederholen. Um künftig Skandale dieser Art zu verhindern, will die EU-Kommission die Wirtschaftsprüfer unter anderem stärker haften lassen. Näheres zu den Diskussionen in Brüssel finden Sie im Folgenden!
Der Untersuchungsausschuss beschäftigt sich weiterhin mit der politischen Aufarbeitung des milliardenschweren Betrugsskandals um Wirecard. Es geht um die zentrale Frage, wie es überhaupt so weit kommen konnte. Klar ist: der Wirtschaftsprüfer EY hat versagt. Dies hat nicht nur auf bundes-, sondern auch auf europäischer Ebene weitreichende Folgen.
Die EU-Kommission diskutiert über die Anpassung von Aufsichtsregeln und europäischen Vorgaben. Die Kommissionsbeamten nehmen eine verschärfte Haftung der Wirtschaftsprüfer in Betracht. Externe Rechnungsprüfer würden demnach bei grob fahrlässigen Fehlern oder bewusstem Fehlverhalten stärker oder sogar unbegrenzt haften.
Die unbegrenzte Haftung soll eine Abschreckungsfunktion haben. Es soll verhindern werden, dass in Abschlussprüfungen aufgrund von Kompromissen zu qualitativ schlechteren Prüfungen kommt.
Dieser Schritt könnte allerdings den Nachteil haben, dass sich kleinere Wirtschaftsprüfungsgesellschaften die teureren und professionellen Haftpflichtversicherungen nicht mehr leisten könnten. Das hätte eine noch höhere Konzentration im Wirtschaftsprüfungsgeschäft zur Folge. Die EU-Kommision muss hier sorgfältig abwägen.
Außerdem wird über strengere Berichtspflichten für Rechnungsprüfer diskutiert. Informationen sollten künftig automatisch zwischen den zuständigen Aufsichtsbehörden innerhalb sowie außerhalb der Mitgliedsländer ausgetauscht werden.
Dieser Vorschlag beruht auf der Feststellung erheblicher Mängel der deutschen Finanzaufsicht. Im Zusammenhang mit dem Wirecard-betrug habe es diverse Versäumnisse und Verwirrungen gegeben. Die Vertraulichkeitsregeln in Deutschland hätten die Entdeckung und Untersuchung der Verletzung von Buchhaltungsstandards negativ beeinflusst.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Wir beraten Sie gerne!
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