Bild: Iegor.S / shutterstock.com
Über Feiertage freuen sich wohl die meisten Arbeitnehmer, ein freier Tag ohne Urlaub nehmen zu müssen. Doch in manchen Branchen ist das Feiertagsarbeiten unvermeidbar. Nun stellt sich die Frage: Welche Rechte haben Arbeitnehmer an solchen Tagen?
Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an gesetzlichen Feiertagen den ganzen Tag nicht arbeiten. Es gilt somit laut Arbeitsrecht ein sogenanntes Beschäftigungsverbot.
Praktisch umsetzbar ist dies allerdings nicht in allen Branchen. So müssen auch an diesen Tagen Ärzte, Polizisten oder auch Mitarbeiter der öffentlichen Verkehrsmittel arbeiten. Für solche Branchen gibt es das Arbeitszeitgesetz, welches Sonderregelungen zum Arbeiten an gesetzlichen Feiertagen enthält.
Durch diese Regelungen dürfen Arbeitnehmer ihre Tätigkeiten dann ausüben, wenn sie täglich verrichtet werden muss. Darunter fallen beispielsweise Arbeiter in der Gastronomie, in Hotels, bei Sicherheitsdiensten.
Aufgepasst! Die gesetzlichen Feiertage sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich!
Wenn in einem Unternehmen die Schichtarbeit gängig ist, darf der Arbeitgeber die Betriebsruhe um sechs Stunden verschieben. Dies ist allerdings nur dann zulässig, wenn trotzdem 24 Stunden geruht wird.
Zudem kann der Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde ein Feiertagsarbeiten beantragen. Eine Genehmigung wird jedoch mit einer guten Begründung erteilt.
Wird an einem Feiertag gearbeitet, so steht dem Mitarbeiter ein Ersatzruhetag zu. Dieser kann innerhalb der folgenden acht Wochen gewählt werden, wenn der Feiertag in der Woche liegt.
Unter Umständen haben Arbeitnehmer sogar die Möglichkeit sich gegen die angeordnete Feiertagsarbeit zu wehren. Dies ist dann der Fall, wenn der Arbeitsvertrag dies nicht vorsieht.
Einen Anspruch auf Gehaltszuschlag existiert hingegen nicht, es sei denn der Arbeits- oder Tarifvertrag sieht dies vor.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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