Bild: Africa Studio/ shutter stock.com
Einem neuen Urteil des Verwaltungsgerichts München geht hervor, dass eine umgebaute Dachgeschosswohnung unter Umständen als eigener Wohnraum gilt und somit nicht als Ferienwohnung vermietet werden kann. Je knapper der Wohnraum in bestimmten Gegenden, desto genauer schauen die Behörden hin. Genauere Informationen dazu finden Sie im Folgenden!
Laut der neusten Entscheidung des Verwaltungsgerichts München darf eine ausgebaute Dachgeschosswohnung eines Einfamilienhauses nur in den Fällen vermietet werden, in denen keine Zweckentfremdung von Wohnraum vorliegt.
Das Zweckentfremdungsrecht kann nach Ansicht der Richter auf alle Räume, die alleine oder zusammen mit anderen Räumen dazu geeignet sind, einen selbstständigen Haushalt zu ermöglichen, angewandt werden.
Im vorliegenden Fall vermieteten die Bewohner des Einfamilienhauses die Räumlichkeiten des Dachgeschosses regelmäßig an Feriengäste. Als Ihnen die zuständige Behörde das Geschäft wegen Zweckentfremdung von Wohnraum untersagte, klagten sie.
Die Kläger begründeten ihr Geschäft damit, dass es sich bei den Räumen im Obergeschoss bereits baurechtlich nicht um eine Einliegerwohnung handle. Das Einfamilienhaus werde von den Bewohnern zu mehr als 50 % selbst genutzt – damit könne es eine „zweite Wohnung“ im Dachgeschoss gar nicht erst geben. In der Dachgeschosswohnung befinde sich weder eine Etageneingangstür oder eine Klingel, noch eine getrennte Messeinrichtungen für Heizung und Wasser.
Diese Argumentation konnte das Gericht allerdings nicht überzeugen. Vorliegend sei nicht auf das Einfamilienhaus als „Wohnung“ abzustellen, sondern isoliert auf die Räume im Obergeschoss. Und diese seien in der Tat dazu geeignet, dauerhaft als Wohnraum genutzt zu werden. Sie verfüge zudem über einen Kochraum sowie ein Badezimmer.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Dieses Video könnte Sie thematisch ebenfalls interessieren.
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