Pfeifer & Langen ist Deutschlands drittgrößter Zuckerproduzent nach Süd-und Nordzucker. Das Familienunternehmen mit Sitz in Köln wurde durch den Vertrieb seiner Produkte unter den Marken Diamant und Kölner Zucker bekannt. Betrieben werden dabei verschiedene Fabriken, unter anderem in Elsdorf, Euskirchen und Jülich. Bislang beschäftigt Pfeifer & Langen um die 2500 Mitarbeiter. Doch jetzt drohen Entlassungen. Betroffen sind vor allem Arbeitnehmer der Zuckerfabrik in Jülich.
Was müssen Arbeitnehmer bei Erhalt der Kündigung tun?
Nach Erhalt der Kündigung gilt es in erster Linie zwei Dinge zu beachten. Zunächst einmal sollte schnellstmöglich, spätestens aber drei Tage nach Zustellung, ein Antrag auf Arbeitslosengeld bei der entsprechenden Behörde gestellt werden. Sich als „arbeitssuchend“ zu melden ist vor allem deshalb wichtig, um Sperrzeiten aufgrund einer Verspätung zu vermeiden. Eine telefonische Terminvereinbarung kann hierfür aber ausreichen.
Will man darüber hinaus auf gerichtlichem Wege gegen die Kündigung vorgehen, so müssen auch hier die geltenden Fristen eingehalten werden. Eine so genannte Kündigungsschutzklage sieht dabei eine Frist von drei Wochen vor. Versäumt man diese, so gilt Ihre schriftliche „Entlassung“ als rechtmäßig. Deshalb ist in solchen Fällen Eile geboten. Der Arbeitnehmer kann die Klage zunächst selber einreichen, wobei ein mündliches Protokoll beim zuständigen Arbeitsgericht ausreichen kann. Erforderlich sind hierfür die Einbringung aller Dokumente, die mit Ihrer Tätigkeit in Zusammenhang stehen, zum Beispiel Ihr Arbeitsvertrag oder etwaige Gehaltsabrechnungen. Zunächst wird das Gericht dann einen Gütetermin festlegen, in dem der Rechtsstreit zwischen Ihnen und Ihrem Gegner erörtert wird. Sinn und Zweck ist eine gütliche Einigung im Wege des Vergleichs. In aller Regel kann ein solcher aber leider nicht erzielt werden. Allerspätestens hier sollten Sie einen fachkundigen juristischen Beistand anfordern. Besser ist es jedoch schon nach Erhalt Ihrer Kündigung einen Anwalt aufzusuchen, um Ihre Möglichkeiten abzuwägen und die richtigen Schritte einleiten zu können.
Wann kann man gegen eine Kündigung vorgehen? Welche Möglichkeiten haben Arbeitnehmer?
Eine Kündigung muss in erster Linie wirksam sein, mithin also den gesetzlichen Anforderungen genügen. Das ist nur dann der Fall, wenn diese sowohl formell als auch inhaltlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Beispielsweise muss Ihre Kündigung schriftlich zugegangen sein und eine eigenhändige Unterzeichnung des tatsächlich Bevollmächtigten aufweisen. Da die Zuckerfabrik Jülich einen Betriebsrat hat, muss dieser im Rahmen der Kündigung mit einbezogen worden sein. Fehler können sich schnell einschleichen und führen zu einer Unwirksamkeit Ihrer Kündigung. Nicht nur der Arbeitnehmer muss im Rahmen einer Kündigungsschutzklage Fristen einhalten, sondern auch der Arbeitgeber unterliegt einer zeitlichen Begrenzung in Bezug auf eine Kündigung.
Grundsätzlich hängt die Wirksamkeit aber vor allem von der Art der einzelnen Kündigung ab. Das Gesetz unterscheidet zwischen betriebsbedingten, personenbedingten und verhaltensbedingten Kündigungen. Damit einhergehend werden jeweils unterschiedliche Voraussetzungen an eine solche geknüpft. Deshalb muss immer im Einzelfall geprüft werden, inwiefern sich Arbeitnehmer gegen eine Kündigung wehren können.
Warum Sie anwaltlichen Rat einholen sollten!
Aufgrund der gesetzlichen Komplexität im Arbeitsrecht und der Tatsache, dass jeder Einzelfall anders bewertet werden muss, ist die Inanspruchnahme eines erfahrenen und fachkundigen Anwalts mehr als empfehlenswert. Oftmals entscheiden Kleinigkeiten, was vor allem mit divergierender Rechtsprechung der Arbeitsgerichte in Deutschland zusammenhängt. Sollte Ihnen also gekündigt worden sein oder eine solche im Zuge der Entlassungen bei Pfeifer & Langen drohen, können Sie sich gerne telefonisch unter 02461/8081 oder dem entsprechenden Kontaktformular an uns wenden. Die Kanzlei Mingers & Kreuzer hilft aufgrund ihrer jahrelangen Erfahrung auch bei Problemen mit Abfindungen oder einer eventuellen Weiterbeschäftigung. Weitere Informationen rund um das Arbeitsrecht finden Sie auch in unserer Rubrik.
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