Das Taxi ist die beste Wahl, um schnellstmöglich zum Arbeitstermin zu gelangen oder abends sicher nach Hause zu kommen. Bei 50.000 Exemplaren in Deutschland hat jeder zumindest einmal ein Taxi gerufen. Doch kaum jemand kennt all seine Rechte, wenn er das Fortbewegungsmittel in Anspruch nimmt. Welche das sind, stellen wir Ihnen im Folgenden vor!
Grundsätzlich gilt: Ist die Fahrt für den Kunden wertlos, muss er auch nicht zahlen. Das ist etwa dann der Fall, wenn er gar nicht am Zielort ankommt. Man bezahlt den Taxifahrer dafür, von einem Ort zum anderen gebracht zu werden – nicht für die Fahrt an sich.
Nimmt der Taxifahrer Umwege, um zum Ziel zu gelangen, ist die Leistung mangelhaft. Dann haben Sie als Kunde das Recht, eine Fahrpreisminderung zu fordern.
Der Taxifahrer muss auch kein Navi verwenden. Ist dieser ein ausgebildeter Taxifahrer mit Abschluss, also Personenbeförderungsschein, dann hat er auch eine Ortskunde-Prüfung abgelegt. Er muss sich also auch ohne Navi bestens auskennen.
Kartenzahlung muss nicht überall akzeptiert werden. Taxen müssen lediglich den Euro als Währung akzeptieren. Sie können auch auf Bargeld bestehen. Ausnahme von der Regel stellt Berlin dar: hier muss Kartenzahlung möglich sein. Wenn nicht, müssen Sie eine Extra-Fahrt zur Sparkasse aber nicht bezahlen. Hinterlassen Sie stattdessen Ihre Anschrift und bieten Sie eine Überweisung an.
Sie sind nicht dazu verpflichtet, das erste Taxi aus der Schlange zu nehmen. Sie haben die Wahl, von welchem Taxifahrer Sie sich fahren lassen. Allerdings ist es in der Branche üblich, in der Regel dennoch in das erste Taxi zu steigen.
Mit bestimmten Einschränkungen ist es möglich, auch Tiere und Möbelstücke mitzunehmen. Die Beförderungspflicht gilt auch für Tiere, solang es im Kofferraum mitfahren kann und der Taxifahrer keinen Schaden davonträgt. Auf der anderen Seite darf das Wohl des Tieres nicht gefährdet werden – etwa wenn der Kofferraum zu klein ist.
Bei voller Besetzung kann ein Taxi bis zu 50 Kilogramm befördern – somit auch Möbelstücke. Dabei sollten Sie das vorab mit dem Taxiunternehmen klären und eventuell stattdessen eine Spedition buchen.
Den Taxifahrer Bier holen zu schicken darf man zwar, er muss dem Wunsch aber nicht nachkommen. Ein Taxiunternehmen dient der Beförderung von Personen – und nicht ausschließlich einzelner Gegenstände. Es ist auch kein Lieferdienst.
Da wir beim Thema Alkohol sind: wer zahlt für die Reinigung, wenn ich mich übergeben muss? Es kommt darauf an! War die Fahrweise schuld an der Übelkeit, zahlt der Taxifahrer. Habe ich mich aufgrund eines Rauschzustandes übergeben, zahle ich die Reinigung.
Außerdem gilt, wenn Taxifahrer sich nicht an die Verkehrsregeln halten oder auch rücksichtslos fahren, sollten Sie diese auffordern, den Fahrstil zu ändern. Bei Raser-Taxis sollten Sie im Zweifelsfall besser aussteigen und ein anderes Taxi nehmen.
Taxifahrer dürfen im Auto ganz klar nicht rauchen! In Deutschland gilt das Nichtraucher-Schutzgesetz. Demnach ist das Rauchen in Kraftfahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, verboten.
Alkoholkonsum und Rauchen im Auto bei Standzeiten ohne Fahrgäste ist für Taxifahrer im Dienst streng verboten. Sollte Ihr Taxifahrer rauchen oder trinken, brechen Sie die Fahrt ab, notieren Sie sich die Taxinummer und melden Sie den Fahrer.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Im folgenden aktuellen Video antwortet Rechtsanwalt Markus Mingers auf die Haftungsfrage bei einem Schaden am Auto durch ein Schlagloch.
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