Die Integration der bestehenden Einzugsermächtigungen in den neuen harmonisierten Zahlungsverkehrsraum in Europa (SEPA) ist möglich.
In einem von der Bundesregierung als Unterrichtung (BT-Drs. 17/8072 – PDF, 5,11 MB) vorgelegten Bericht über die Maßnahmen der Kreditwirtschaft zur Umstellung bestehender Einzugsermächtigungen auf das SEPA-Lastschriftmandat heißt es, die von der Kreditwirtschaft vorbereiteten Maßnahmen seien geeignet, „eine Umstellung bestehender Einzugsermächtigungen selbstständig, rechtssicher und innerhalb eines angemessenen Zeitraums durchzuführen“. Die Bankkunden müssten jetzt durch Öffentlichkeitsarbeit und andere geeignete Maßnahmen von der Umstellung überzeugt werden.
Nach Angaben der Bundesregierung will die Kreditwirtschaft die Umstellung bestehender Einzugsermächtigungen in SEPA-Mandate durch eine Änderung von allgemeinen Geschäftsbedingungen herbeiführen. Die Banken könnten die Umstellung daher in Eigenregie auf vertraglicher Grundlage durchführen. Gesetzgeberische Maßnahmen seien nicht erforderlich.