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Rechtsanwaltskanzlei Mingers. stellt fest: Gesetzesentwurf zum Infektionsschutz nicht verfassungsrechtlich
20.11.2020
Neue Änderungen – Die Überbrückungshilfe III im Überblick
03.12.2020

Wirtschaftsförderung in der Corona-Pandemie: Warten auf Novemberhilfen

01.12.2020

Die Bundesregierung weitet Finanzhilfen aus und sichert Unternehmen Novemberhilfen zu. Welchem Zweck sie dienen und wie hoch diese ausfallen, erfahren Sie hier bei uns!

 

 

Wozu dient die Novemberhilfe?

 

Bei der Novemberhilfe handelt es sich um eine außerordentliche Wirtschaftshilfe. Zweck ist es, von den Corona-Beschränkungen stark betroffene Unternehmen, Betriebe und Vereine 75 % des Umsatzes im November 2019 auszuzahlen. Ihre Liquidität gilt zu schützen, um die Wirtschaft zu erhalten. Auch Solo-Selbstständige und junge Unternehmen erhalten Novemberhilfen zu individuellen Lösungen. Insgesamt wurden über 28.000 Anträge auf Novemberhilfe gestellt.

 

Die Hilfen wurden Ende des Monats erwartet. Laut Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sollen die ersten Abschlagszahlungen bereits erfolgt sein. Bislang fließen die Hilfen jedoch alles andere als zügig. Bundesfinanzminister Olaf Scholz kritisiert die langsame Bearbeitung der gestellten Anträge.

 

 

Stellen Sie jetzt den Antrag auf Dezemberhilfe!

 

Aufgrund der Verlängerung der Schließungen bis zum 20. Dezember 2020 wird die außerordentliche Wirtschaftshilfe verlängert. Die Höhe der Zuschüsse entspricht den Novemberhilfen. Auch die Antragsberechtigten bleiben gleich.
Mit der Dezemberhilfe erfolgt erneut die Auszahlung von bis zu 75 % des Umsatzes aus Dezember 2019. Diese ist abhängig von der Anzahl der Tage der Schließung im Dezember 2020.

 

Den Link zur Antragstellung finden Sie auf der Internetseite der Bundesregierung. Wie auch bei den Novemberhilfen muss der Antrag über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere Dritte erfolgen. Solo-Selbstständige, die bis zu 5.000 € Förderung beantragen, können die Anträge hingegen mit ihrem ELSTER-Zertifikat direkt stellen.

 

 

Neustarthilfe – Das ist für die Kultur- und Medienbranche geplant

 

Mit der Neustarthilfe will die Bundesregierung eine Solidaritätslücke schließen. Neustarthilfe ist ein Instrument, um Geschädigten in der Kultur- und Medienbranche finanziell unter die Arme zu greifen. Bei dem Unterstützungsangebot handle es sich um eine Investition. Es gelte eine Welle von Unternehmensinsolvenzen und Entlassungen zu verhindern.

 

Die Bundesregierung rechnet 37,5 Milliarden Euro für Unternehmenshilfen im neuen Jahr ein. Um die Folgen der Corona-Pandemie bewältigen zu können, werden zusätzlich 30 Milliarden Euro geplant.

 

 

Wir beraten Sie gerne!

 

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website.
Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog unter https://www.mingers.law/blog oder unserem YouTube-Channel.

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