Seit Monaten glüht der Skandal um den Betrug durch die Wirecard AG. Verluste in Millionenhöhe gehen damit einher, zehntausende geschädigte Aktionäre, ein immenser Vertrauensbruch für das deutsche Aktiensystem und ein Insolvenzverfahren, bei dem das Ende noch lange nicht in Sicht scheint. Die höchst geschädigten Anleger können jedoch auf kleine Hoffnungsschimmer setzen.
Während bei gewöhnlichen Unternehmenspleiten die Aussichten für Anleger auf eine Zahlung aus der Insolvenzmasse recht gering ausfallen, könnte im Fall Wirecard doch ein kleiner Funken Hoffnung aufflammen. Denn hier handelt es sich um einen Betrugsfall – dadurch haben geschädigte Anleger ein klares Anrecht auf Schadensersatzzahlungen. Anders als bei sonstigen Insolvenzverfahren können sie also ihre Ansprüche nicht erst geltend machen, nachdem bereits die Gläubiger am Zug waren – sondern sie stehen in diesem Fall auf derselben Stufe innerhalb des Insolvenzverfahrens. Die Chancen darauf, etwas von der Insolvenzmasse abzubekommen, ist dementsprechend deutlich höher.
Zu beachten gilt jedoch: Schadensersatzansprüche sind nur noch bis zum 26. Oktober 2020 anzumelden. Offiziell ist dies zwar jedem Anleger selbst möglich, doch ist ein gewisser juristischer Aufwand damit verbunden – es empfiehlt sich also, professionelle Hilfe einzuschalten.
Wie hoch die Zahlungen an die Anleger letztendlich tatsächlich sein werden, lässt sich bisher nur abschätzen. Und die Schätzungen sehen – zumindest für geringere Schadenssummen – eher mau aus. So scheint laut aktuellen Informationen des Wirecard-Insolvenzverwalters Michael Jaffé eine Quote im unteren zweistelligen Bereich als realistisch. Beispielsweise würde dies bedeuten, dass Anleger, die durch die Wirecard-Insolvenz 20.000 Euro Verlust einzubüßen hatten, eine Schadensersatzzahlung von circa 2.000 Euro erwarten können. Hinzu kommen gegebenenfalls weitere Schadensersatzzahlungen durch die Klage gegen den Wirtschaftsprüfer Ernst & Young, der den Betrug des Zahlungsdienstleisters Wirecard nicht aufdecken konnte.
Wichtig ist zunächst die Frist am 26. Oktober. Bis dahin müssen die Anmeldungen am Insolvenzverfahren spätestens ausgestellt sein. Jedoch sind dabei einige Formalitäten zu beachten – denn ein formloses Schreiben an den Insolvenzverwalter reicht nicht aus. Die Ansprüche müssen also vielmehr ähnlich einer Klageschrift formuliert und die Ansprüche sorgfältig und juristisch korrekt begründet sein. Dabei empfiehlt sich, auf die Expertise eines Anwalts zurückzugreifen.
Da jedoch erwartungsgemäß die Schadensersatzzahlungen in vielen Fällen gering ausfallen werden, sollte jeder Anleger genau durchdenken, ob sich eine Teilnahme am Insolvenzverfahren lohnen kann. Insbesondere für geringere Verlustsummen stehen die zu erwartenden Anwaltskosten in keinem ertragreichen Verhältnis mit dem zu erwartenden Ergebnis des Insolvenzverfahrens. Lassen Sie Ihren Schadensersatzanspruch daher vorher unbedingt kostenlos von unseren erfahrenen Anwälten prüfen und Ihre persönlichen Aussichten auf Erfolg einschätzen.
Im Vergleich zum Insolvenzverfahren gegen die Wirecard AG selbst, kann die Schadensersatzklage gegen den Wirtschaftsprüfer Ernst & Young erfolgsversprechender enden. Denn hier bleibt das Kostenrisiko durch eine Prozessfinanzierung mit Erfolgshonorar sehr gering. Möglich macht dies die Interessengemeinschaft Widerruf, die sich für die Interessen der Aktionäre einsetzt. Mit Hilfe der führenden deutschen Kanzlei für Anlegerrecht und einem international tätigen Prozessfinanzierer ist somit ein Angebot für Anleger der Wirecard-Aktie entstanden, das jegliches Kostenrisiko ausschließen soll. Derzeit wird die Wahrscheinlichkeit, dass die Klage erfolgreich sein wird, als sehr hoch eingeschätzt. Im Rahmen der Klage sollen die Anleger also ihren Schadensersatz von EY erstreiten können – und selbst bei Misserfolg drohen den Aktionären zumindest dank der Prozessfinanzierung keine zusätzlichen Prozesskosten.
Voraussetzung für das Bestehen eines Schadenersatzanspruchs ist, dass die Wirecard-Aktie im Zeitraum zwischen dem 24. Februar 2016 und dem 18. Juni 2020, vor Bekanntgabe der Insolvenz, gekauft wurde. Selbst in dem Fall, dass Sie Ihre Anteile vor Bekanntwerden des Skandals noch mit Gewinn verkauft haben, kann häufig noch ein Schadensersatzanspruch bestehen.
Wenden Sie sich jetzt an uns, um Ihren Schadensersatzanspruch zu prüfen und geltend zu machen.
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