Die Luftbuchungen von Wirecard-Verantwortlichen haben für große Empörung gesorgt. Nun geht die Staatsanwaltschaft sogar noch einen Schritt weiter und ermittelt wohl auch wegen Veruntreuung von Geldern gegen die Wirecard-Manager.
Schon seit Jahren halten sich Gerüchte rund um Wirecard, nach denen die Bilanz des Konzerns nicht sauber sein soll. Dieser Verdacht konnte jedoch nicht bewiesen werden. Im Gegenteil: Die Wirtschaftsprüfer Ernst & Young testierten alle Bilanz bis einschließlich 2018. Erst bei der Prüfung der Bilanz des Jahres 2019 sind 1,9 Milliarden Euro aufgefallen, die nicht auffindbar waren. Es stellte sich heraus, dass es sich hier um Luftbuchungen handelt, um das Unternehmen attraktiver erscheinen zu lassen.
In der Folge sah sich der Konzern dazu gezwungen, wegen drohender Zahlungsunfähigkeit Insolvenz anzumelden. Darüber hinaus stürzte die Aktie um knapp 99 Prozent ein, was unzählige Verbraucher viel Geld gekostet hat. Ex-CEO Markus Braun wurde anschließend verhaftet, Ex-COO Jan Marsalek floh nach Asien.
Laut der „Süddeutschen Zeitung“ geht die Staatsanwaltschaft München mittlerweile nicht nur von einer Manipulation bei Wirecard aus, sondern auch von einer Veruntreuung bestimmter Gelder von Seiten der Manager. Hintergrund sind Gelder in dreistelliger Millionenhöhe, die von Wirecard-Konten an Firmen auf Mauritius und in Asien gingen.
Zudem sollen die Fälschungen bereits im Jahr 2014 begonnen haben. Daher müssen wahrscheinlich auch die Wirtschaftsprüfer Ernst & Young mit Konsequenzen rechnen, da diese die Bilanzen der Vorjahre noch testierten, obwohl die Rechtmäßigkeit angezweifelt werden darf.
Vor dem Hintergrund des bislang bekannten Sachverhaltes muss von einer Falschberatung ausgegangen werden.
Dann existieren Schadensersatzansprüche der geschädigten Verbraucher gegen den Vorstand, die in der Regel über einer D & O Versicherung verfügen, aber auch gegen die Vermittler und die damals tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.
Außerdem prüfen wir gerade, ob die Schadensersatzklage auch gegen die Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausweiten können.
Betroffene Verbraucher bezüglich folgender Aktien sollten umgehend handeln:
Diese Schadensersatzansprüche sind möglich:
Lassen Sie nun zunächst von uns Ihren Schadensersatzanspruch kostenfrei prüfen und treten Sie anschließend unserem Musterverfahren bei. Besuchen Sie dazu unsere Website: https://mingers.law/ads/wirecard/
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