Staatsanwaltschaft München I hat erneut die Räume der Konzernzentrale der Wirecard AG in Aschheim bei München durchsucht. Den Grund dafür erfahren Sie hier!
Im Juni haben die Wirtschaftsprüfer Ernst & Young einen milliardenschweren Betrugsskandal bei der Wirecard AG aufgedeckt. Dem Konzern mit Sitz in Aschheim wird Bilanzverfälschung, Kapitalanlagenbetrug, Marktmanipulation und Geldwäsche vorgeworfen. Dazu hat die Münchener Staatsanwaltschaft gegen die Wirecard-Vorstände ermittelt. Markus Braun und Oliver Bellenhaus wurden im Juli inhaftiert, während nach Jan Marsalek noch gefahndet wird.
Nach Aufdeckung des Betrugs verlor die Aktie um 99 % an Wert. Wirecard sowie seiner fünf Tochterfirmen mussten Insolvenz anmelden. Im August flog die Aktie aus dem DAX raus.
Das Insolvenzverfahren läuft bereits unter der Führung des Insolvenzverwalters Michael Jaffé. Ab Oktober wird ein Untersuchungsausschuss tagen, mit dem Ziel, den Betrugsskandals aufzuklären sowie Verwicklungen der Bafin und des Kanzleramts zu Wirecard aufzudecken.
Und wieder kommt es zu einer Razzia bei dem Skandalunternehmen Wirecard. Heute hat die Staatsanwaltschaft München I zusammen mit Beamten des Bundeskriminalamtes die Geschäftsräume durchsucht. Es soll sich dabei um ein weiteres Verfahren wegen Geldwäsche handeln.
Grund dafür sind neue Hinweise der Financial Intelligence Unit (FIU) in Köln. Bei der deutschen Zentrale für die Bekämpfung der Geldwäsche sind seit 2017 rund 1000 Verdachtsmeldungen eingegangen – hauptsächlich von Banken in Zusammenhang mit Wirecard. Im Juni konnte sie aber nur wenige Hinweise an die Staatsanwaltschaft weitergeben.
Inzwischen hat die FIU aufgeholt und mehr als 50 Hinweise auf mögliche Straftaten an die bayerischen Ermittlungsbehörden weitergeleitet. Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt nun wegen etlicher mutmaßlicher Delikte.
Konzernchef Braun, Vorstand Marsalek und weiteren Beschuldigte werden des Bandenbetrugs in Milliardenhöhe, der Bilanzfälschung, der Veruntreuung von Firmenvermögen und der Manipulation des Börsenkurses verdächtigt.
Vor dem Hintergrund des bislang bekannten Sachverhaltes muss von einer Falschberatung ausgegangen werden.
Dann existieren Schadensersatzansprüche der geschädigten Verbraucher gegen den Vorstand, die in der Regel über einer D & O Versicherung verfügen, aber auch gegen die Vermittler und die damals tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.
Außerdem prüfen wir gerade, ob die Schadensersatzklage auch gegen die Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausweiten können.
1. Die Wirecard-Aktie (WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060)
2. Von Wirecard herausgegebene Anleihen (WKN: A2YNQ5 / ISIN: DE000A2YNQ58)
3. Diverse Derivate, die auf der Wirecard-Aktie basieren, z.B. Zertifikate, Optionsscheine, Termingeschäfte oder andere Hebelprodukte
1. Transaktionsschaden: Dabei erhalten Sie den Einkaufspreis wieder zurück gegen Rückgabe des Wertpapiers. Allerdings liegt die Beweislast beim Käufer, der beweisen muss, dass er nicht gekauft hätte, wenn er die jetzigen Informationen gehabt hätte.
2. Kursdifferenzschaden: Die Summe beläuft sich auf die Differenz zwischen Einkaufspreis und jetzigen Verkaufspreis. Hier liegt die Beweislast bei Wirecard.
Lassen Sie nun zunächst von uns Ihren Schadensersatzanspruch kostenfrei prüfen und treten Sie anschließend unserem Musterverfahren bei. Senden Sie uns Ihre Unterlagen jetzt an office@mingers.law!
Besuchen Sie dazu unsere Website: https://mingers.law/ads/wirecard/
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne.
Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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