Im Wirecard-Skandal gibt es nahezu stündlich neue Meldungen. Nun wurde bekannt, dass sich der Ex-Vorstand Jan Marsalek der Polizei weiterhin nicht stellen will. Doch welche Folgen könnte der Skandal haben? Und haben Geschädigte möglicherweise einen Anspruch auf Schadensersatz?
Bereits seit geraumer Zeit wird vermutet, dass bei Wirecard nicht alles mit rechten Dingen zugeht. So wurden schon Anfang 2019 Stimmen laut, wonach es in der Bilanz und der Buchführung zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein soll. Gegenstand der Vorwürfe war wohl die unbekannte Herkunft von Umsätzen bei Geschäften über externe Partner.
Als Reaktion auf diese Vorwürfe hat der Konzern daraufhin die Wirtschaftsprüfer KPMG in Form einer Sonderprüfung beauftragt. Ziel war die Entkräftung der Vorwürfe. Da die Buchführung jedoch zu undurchsichtig gewesen ist, wurde das Ziel verfehlt. Beweise konnten allerdings ebenfalls nicht gefunden werden.
Nun überschlugen sich die Ereignisse. Begonnen hat das Ganze am 18.06.2020 damit, dass 1,9 Milliarden Euro auf Treuhandkonten nicht auffindbar waren, weshalb die seit 2012 prüfenden Ernst & Young den Jahresabschluss nicht testieren wollten. Im Gegensatz dazu wurde Richtigkeit der Zahlen aus dem Jahr 2018 noch bescheinigt. Anschließend stürzte die Aktie um 90 Prozent ab und der Vorstandsvorsitzende Markus Braun wurde wegen dem Verdacht auf Bilanzfälschung und Kursmanipulation festgenommen. Mittlerweile hat Wirecard sogar Insolvenz angemeldet und die Luftbuchungen zugegeben.
Der ehemalige COO Wirecards, Jan Marsalek, ist bei Bekanntwerden des Skandals geflohen und hält sich laut Medien derzeit in Asien auf. Vergangene Woche hieß es dazu noch, dass Marsalek zu Vernehmung nach München zurückkehren wird. Dies ist laut der „Süddeutschen Zeitung“ nun nicht mehr geplant. Marsalek wird vorgeworfen, in den Bilanzskandal direkt verwickelt gewesen zu sein, weshalb auch ein Haftbefehl erwirkt wurde.
Neben Markus Braun wird wohl auch die Personalie Jan Marsalek für Geschädigte interessant bleiben. Da Vorstände in der Regel über eine D&O Versicherung gegen Vermögensschäden abgesichert sind, lassen sich unter Umständen auch hier direkt Schadensersatzsprüche geltend machen.
Vor dem Hintergrund des bislang bekannten Sachverhaltes muss von einer Falschberatung ausgegangen werden.
Daher existieren Schadensersatzansprüche der geschädigten Verbraucher gegen den Vorstand, die in der Regel über einer D & O Versicherung verfügen, aber auch gegen die Vermittler und die damals tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.
Außerdem prüfen wir gerade, ob die Schadensersatzklage auch gegen die Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausweiten können.
Betroffene Verbraucher bezüglich folgender Aktien sollten umgehend handeln:
Folgende Schadensersatzansprüche sind möglich:
Lassen Sie nun zunächst von uns Ihren Schadensersatzanspruch kostenfrei prüfen und treten Sie anschließend unserem Musterverfahren bei! Senden Sie Ihre persönlichen Daten, das Wertpapier, die Wertpapierkennnummer, den Kaufpreis und die Stückzahl dazu jetzt an office@mingers.law.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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