Im Wirecard-Skandal hat auch Ernst & Young schwerwiegende Fehler gemacht. Als Konsequenz wird die Commerzbank wohl künftig auf die Dienste EYs verzichten. Gerüchten zu Folge gibt es auch bei zahlreichen anderen Unternehmen ähnliche Überlegungen.
Bereits in der Vergangenheit kursierten Gerüchte, wonach die Bilanz Wirecards nicht korrekt sein soll. Dieser Verdacht bestätigte sich kürzlich, woraufhin die Aktie ins Bodenlose stürzte. Zudem wurde Ex-CEO Markus Braun verhaftet und Ex-COO Jan Marsalek floh nach Asien. Mittlerweile hat Wirecard sogar Insolvenz angemeldet und flog aus dem DAX. Ein Untersuchungsausschuss des Bundestages soll weiter zur Aufklärung beitragen.
Die ermittelnde Staatsanwaltschaft München hat inzwischen herausgefunden, dass der Betrug bereits im Jahr 2015 begann. Die Wirtschaftsprüfer Ernst & Young hatten allerdings die Bilanzen bis ins Jahr 2018 noch testiert. Aufgrund dieser Verfehlungen nehmen nun zahlreiche Unternehmen Abstand von einer Zusammenarbeit mit der Prüfungsgesellschaft. So hat der Aufsichtsrat der Commerzbank nun beschlossen, gegenüber der Hauptversammlung im nächsten Jahr die Empfehlung auszusprechen, künftig auf EY zu verzichten. Grund dafür sind hauptsächlich Abschreibungen von Wirecard-Krediten in Höhe von 175 Millionen Euro. Man darf mittlerweile sogar davon ausgehen, dass die Commerzbank nicht das einzige börsennotierte Unternehmen ist, das solche Überlegungen anstellt.
EY hüllt sich momentan noch in Schweigen und spricht lediglich von der Aufgabenerfüllung im Rahmen des Mandats. Die Zweifel an der Qualität der Testate bleiben durch das Schweigen allerdings weiter bestehen.
Vor dem Hintergrund des bislang bekannten Sachverhaltes muss von einer Falschberatung ausgegangen werden.
Dann existieren Schadensersatzansprüche der geschädigten Verbraucher gegen den Vorstand, die in der Regel über einer D & O Versicherung verfügen, aber auch gegen die Vermittler und die damals tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.
Außerdem prüfen wir gerade, ob die Schadensersatzklage auch gegen die Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausweiten können.
Betroffene Verbraucher bezüglich folgender Aktien sollten umgehend handeln:
Diese Schadensersatzansprüche sind möglich:
Lassen Sie nun zunächst von uns Ihren Schadensersatzanspruch kostenfrei prüfen und treten Sie anschließend unserem Musterverfahren bei. Besuchen Sie dazu unsere Website: https://mingers.law/ads/wirecard/
Mehr zu diesem Thema:
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.