Im Wirecard-Insolvenzverfahren werden zweifelhafte Gutachten veröffentlicht. Doch was ist an diesen Informationen tatsächlich dran? Wir erläutern Ihnen, warum diese Gutachten Sie nicht verunsichern sollten!
Ein Gläubiger des Zahlungsdienstleisters Wirecard hat ein juristisches Gutachten erstellt, das alles andere als erfreulich für geschädigte Anleger ausfällt. Dieses stellt fest, dass kapitalmarktrechtliche Schadenersatzansprüche von Aktionären nicht als Insolvenzforderungen zu behandeln sind. Somit entfällt der Anspruch auf eine Insolvenzquote. Aktionäre gehen demnach leer aus. Das Gutachten wurde in der „Zeitschrift für Wirtschaftsrecht“ veröffentlicht.
Das Gutachten kommt zu einem falschen Ergebnis. Es gibt eindeutige Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH), die für vergleichbare Fälle ganz anders ausfallen. Diese lassen sich auch auf den Fall Wirecard anwenden.
Nach unserer Auffassung stehen die Chancen für geschädigte Anleger gut. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens könnte eine Quote von etwa 10 % erzielt werden. Zudem können Ansprüche gegen die Organe von Wirecard sowie EY und womöglich die BAFin durchgesetzt werden.
Zweck ist es, Druck auf den Insolvenzverwalter der Wirecard AG auszuüben. Michael Jaffé wird auf diese Weise dazu gedrängt, Forderungen der Aktionäre abzulehnen.
Darüber hinaus sollen möglicherweise Aktionäre davon abgehalten werden, ihre Verluste beim Insolvenzverwalter als Forderungen anzumelden.
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