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Wirecard-Fall: Versagen von Regierung und BaFin – Staatshaftungsanspruch wird wahrscheinlich!

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Laut Bundesrechnungshof hat der Hoheitsträger – die deutsche Regierung und auch die dieser unterstellten Bundesfinanzaufsicht – die Brisanz des Falls nicht erkannt. Fazit der Gutachter kommt einer Art Bankrotterklärung für die Behörden gleich.

Öffentliche Institutionen versagt

Mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und Vizekanzler Olaf Scholz sind nun auch die bekanntesten Zeugen im Wirecard-Skandal vernommen. Der Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags nähert sich nun – scheinbar – der Zielgeraden in Bezug auf ein Ende in dieser Fallklärung.

Nun analysiert ein geheimes Gutachten des Bundesrechnungshofes jedoch sämtliche Fehler in diesem Skandal: „Keiner der Akteure – Bundesfinanzministerium, Bundesjustizministerium, Deutsche Bundesbank, Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR – hat die Brisanz des Falles Wirecard frühzeitig erkannt und seine Handlungsoptionen ausgeschöpft, um die Aufklärung mit Nachdruck voranzutreiben und Fehlverhalten zu unterbinden“, so der Bericht der Gutachter.

Anspruch auf Staatshaftung?

Für rechtswidriges Handeln seiner Amtswalter in der Ausübung eines öffentlichen Amtes muss der Staat unmittelbar haften. Ob nun ein entsprechender Staatshaftungsanspruch der Betroffenen – in Bezug auf das Nichterkennen der Brisanz und entsprechendes Ausschöpfen der Handlungsoptionen – besteht, gilt es nun zu prüfen.

Sind auch Sie betroffen? Wir leisten Ihnen gerne professionelle Hilfestellung!

Bei weiteren Fragen zur diesem Thema, wenden Sie sich gerne an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/8081 oder dem Kontaktformular auf der Website. Wir beraten Sie gerne!

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