Laut Bundesrechnungshof hat der Hoheitsträger – die deutsche Regierung und auch die dieser unterstellten Bundesfinanzaufsicht – die Brisanz des Falls nicht erkannt. Fazit der Gutachter kommt einer Art Bankrotterklärung für die Behörden gleich.
Mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und Vizekanzler Olaf Scholz sind nun auch die bekanntesten Zeugen im Wirecard-Skandal vernommen. Der Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags nähert sich nun – scheinbar – der Zielgeraden in Bezug auf ein Ende in dieser Fallklärung.
Nun analysiert ein geheimes Gutachten des Bundesrechnungshofes jedoch sämtliche Fehler in diesem Skandal: „Keiner der Akteure – Bundesfinanzministerium, Bundesjustizministerium, Deutsche Bundesbank, Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR – hat die Brisanz des Falles Wirecard frühzeitig erkannt und seine Handlungsoptionen ausgeschöpft, um die Aufklärung mit Nachdruck voranzutreiben und Fehlverhalten zu unterbinden“, so der Bericht der Gutachter.
Für rechtswidriges Handeln seiner Amtswalter in der Ausübung eines öffentlichen Amtes muss der Staat unmittelbar haften. Ob nun ein entsprechender Staatshaftungsanspruch der Betroffenen – in Bezug auf das Nichterkennen der Brisanz und entsprechendes Ausschöpfen der Handlungsoptionen – besteht, gilt es nun zu prüfen.
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