Bild: LeManna / shutterstock.com
Viele Menschen orientieren sich an der bekannten Faustregel „von O bis O – von Oktober bis Ostern“. Doch wie sieht es rechtlich aus? Wann muss ich mit Winterreifen fahren?
In Deutschland gibt es die sogenannte situative Winterreifenpflicht. Diese besagt, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen verwendet werden müssen. Somit ist die Nutzung von Sommerreifen bei derartigen Witterungen untersagt.
Aufgepasst: Ein Wechsel der Reifen sollte bereits frühzeitig vollzogen werden. Bereits bei Temperaturen unter sieben Grad bieten Winterreifen deutliche Vorteile. So sind Sie auf der sicheren Seite und werden von keinem Schneefall über die Nacht überrascht.
Ebenso wichtig ist allerdings auch ein Wechsel von Winter- auf Sommerreifen im Frühjahr. Bei höheren Temperaturen sind Sommerreifen bei den Themen Spritverbrauch, Aquaplaning und Haftung grundsätzlich sicherer.
Konsequenzen drohen grundsätzlich nur, wenn das Auto mit Sommerreifen bei winterlichen Verhältnissen gefahren wird. Steht ihr Fahrzeug mit Sommerreifen lediglich am Straßenrand, wird keine Strafe auf Sie zukommen.
Anders sieht dies jedoch bei der Nutzung des Fahrzeuges im Straßenverkehr aus. Eine Missachtung der Winterreifenpflicht wird mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Gefährden oder behindert Sie anderen Personen, steigt das Bußgeld auf 80 bzw. 100 Euro an.
Kommt es im schlimmsten Fall zu einem Unfall bei für Sommerreifen unangebrachten Verhältnissen, wird dies als grobe Fahrlässigkeit gewertet. Dadurch wird es neben den rechtlichen, auch zu Problemen mit der Versicherung kommen.
Winterreifen besitzen ab 1. Januar 2018 ein Schneeflocken-Symbol. Besitzen Ihre Exemplare dieses Zeichen nicht, dürfen Sie zwar damit fahren, allerdings läuft die Übergangsfrist am 30. September 2024 aus.
Grundsätzlich sollte Sie Ihre Winterreifen vor dem Montieren auf mögliche Schäden untersuchen. Weisen die Reifen Risse oder Beulen auf, müssen diese umgehend ersetzt werden. Die Profiltiefe muss rechtlich minimum 1,6 Millimeter betragen, ratsam sind allerdings vier. Ein Austausch der Reifen sollte spätestens nach sieben Jahren vorgenommen werden.
Das könnte Sie ebenfalls interessieren:
Bei weiteren Fragen zum Thema “Winterreifen”, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.