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09.03.2016

Wiederruf von Darlehen: BGH zu Widerrufsbelehrungen der Spar­kasse!

08.03.2016

Die Sparkasse ist nicht verpflichtet in ihren Widerrufsbelehrungen zu Verträgen von Darlehen Hervorhebungen zu machen. Es dürfen auch Ankreuzoptionen verwenden werden entschied der BGH. Was bedeutet das für Ihr altes Darlehen und den Widerrufsjoker?

Sparkasse darf die Ankreuzoption laut BGH nutzen!

Der BGH hat zu der Frage nach den ausreichend hervorgehobenen Widerrufsrechten eine Entscheidung getroffen. Es besteht für Darlehen nach dem 11. Juni 2010 keine Pflicht mehr die aufzunehmenden Pflichtangaben in einem Darlehensvertrag zum Widerrufsrecht hervorzuheben.  Die entsprechenden Pflichtangaben müssen lediglich klar und deutlich formuliert sein.
Die oft verwendete Ankreuzoption steht dem sogenannten Deutlichkeitsgebot in einem Darlehensvertrag für Verbraucher nicht entgegen entschied der BGH. Dies scheint zunächst für die Sparkasse ein erfreuliches Urteil vom BGH zu sein. Jedoch ist ein Widerruf von Darlehen nicht zwingend ausgeschlossen.

Widerruf von Darlehen vor dem Juni 2010 noch möglich!

Dies ist jedoch nur ein kleiner Etappensieg für die Sparkasse. Darlehensnehmer können weiter darauf hoffen, den Widerrufsjoker für den Ausstieg aus den teuren Darlehensverträgen zu nutzen. Allerdings ist dies nur noch bis zum 21. Juni 2016 möglich. Verträge, die vor dem Juni 2010 abgeschlossen wurden, sind vom Urteil nicht betroffen.
Wer aktuell mit der Sparkasse um den Widerruf kämpft oder sein Darlehen noch widerrufen will, braucht sich keine Gedanken zu machen. Die Chancen für einen Widerruf stehen weiterhin gut. Unsere Erfahrung zeigt, dass zwischen November 2002 und Juni 2010 abgeschlossene Darlehensverträge mit der Sparkasse und anderen Banken in 80 Prozent aller Fälle widerrufbar sind.

Kostenlose Ersteinschätzung und Prüfung Ihrer Unterlagen durch Mingers & Kreuzer!

Wir sind sehr zuversichtlich Ihnen aufgrund unserer Erfahrungen in dem Rechtsgebiet zeitnah und unkompliziert helfen zu können. Der Widerruf Ihres Darlehens bringt Ihnen durch eine Umschuldung zu den aktuell günstigen Zinsätzen finanzielle Vorteile. Der Widerruf von Darlehen sollte stets mit professionellem Sachverstand von einen Anwalt durchgeführt werden. Ein eigenständiges Handeln ohne juristische Kenntnisse kann Ihnen vermeidbare Nachteile bringen.
Wir von Mingers & Kreuzer bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an. Kontaktieren Sie uns hierzu einfach unter 02461/8081 oder über unser Kontaktformular!
In unserem Themengebiet Widerruf von Darlehen liefern wir Ihnen weitere nützliche Informationen zu diesem Thema.

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