Bild: kurhan/shutterstock.com
Eigentlich sollte die Mietpreisbremse dafür Sorge tragen, dass gerade in unseren Großstädten die Mieten nicht mehr so eklatant ansteigen. Eine neue Studie zu der Thematik zeigt aber deren Versagen in aller Deutlichkeit.
Allein in Berlin wurden im vergangenen Jahr die Mieten im Schnitt um mehr als 30 Prozent angehoben. Wer kann das noch zahlen? Kann ich mich wehren? Wie schützt man sich vor den Vermietern? Auch wenn die Entwicklungen teilweise erschreckend sind, möchten wir Ihnen nachfolgend einige hilfreiche Tipps mit auf den Weg geben.
Gemäß der Preisbremse dürfen die Mieten nur in angespannten Wohnungsmärkten gedeckelt werden. Wer dazu zählt, legen die Länder fest. In Betracht kommen Groß- und Universitätsstädte. Hier sind regelmäßig die größten Anstiege zu verzeichnen. Aber auch kleinere Städte wie Augsburg oder Freiburg hatten mit drastischen Erhöhungen (circa 32 Prozent) zu kämpfen. Die Bremse hat zunächst auch nur Geltung für die Dauer von fünf Jahren. Wie es danach weitergeht, ist bis dato noch ungeklärt.
Die ortsübliche Miete, die in der Regel nach wissenschaftlichen Kriterien in einem Mietspiegel festgelegt wird, darf höchstens zehn Prozent über dieser liegen. Jedoch sind Ausnahmen hiervon erlaubt. So gelten die Deckelbeträge nicht für neuere Wohnungen mit Baujahr ab 2014. Hier können die Mieten individuell statuiert werden. Eine Modernisierung einer Wohnung oder eines Hauses muss aber mindestens ein Drittel der Kosten für einen kompletten Neubau erreichen. Dagegen kann man sich nicht wehren, wenn die Miete schon zehn Prozent oder mehr über der ortsüblichen Miete liegt.
Ansprüche muss immer der Mieter selbst geltend machen. So besteht die Möglichkeit einer Rüge, nach der nur noch der „normale“ Betrag gezahlt werden muss. Häufig stellen sich Vermieter aber quer. Hier hilft nur noch der Anwalt oder der Mieterverein.
Zudem hat der Mieter wohl kaum Angaben über vergleichbare Mietpreise oder der Höhe etwaiger Investitionskosten. So kann die Senkung der Miete ohne ausreichende Nachweise möglicherweise sogar zu einer Kündigung führen. Die beschriebenen Daten muss der Vermieter im Zweifel auch erst vor Gericht preisgeben. Noch gibt es keine Urteile, die einen zukünftigen Umgang mit dieser Problematik erläutern. Es bleibt also spannend.
Bei Fragen rund um das Mietrecht stehen unsere spezialisierten Anwälte Ihnen gerne zur Verfügung. Nicht selten haben Betroffene sogar einen entsprechenden Rechtsschutz durch eine Versicherung, so dass keine Kosten hängen bleiben. Für eine unverbindliche Beratung dahingehend sowie allen anderen Problemen, erreichen Sie uns telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere aktuelle News finden Sie auch in unserer Rubrik sowie auf unserem You-Tube-Kanal.
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