Bild: Jarretera/ shutterstock.com
Nach einer schlechten Bewertung durch die Bonitätsauskunft kann sich für den Betroffenen einiges ändern: man kann im Internet plötzlich nur noch gegen Vorkasse bestellen, man kann die Wohnung nicht anmieten und bekommt Probleme mit Geschäftsleuten.
Wie kann man sich gegen einen Negativ-Eintrag zur Wehr setzen?
Die Idee einer schnellen Bewertung der Zahlungsfähigkeit ist sehr nützlich für das Wirtschaftsleben. Damit können viele betrügerische Vorgehen in der Geschäftswelt aufgedeckt werden.
Ohne zentrale Datenbanken könnte ein Betrüger von Elektromarkt zu Elektromarkt ziehen und jeweils das teuerste Gerät auf Kredit kaufen, nur um es direkt weiterzuverkaufen. Dabei würde nicht auffliegen, dass der Käufer bereits mehrere Darlehen gleichzeitig bezieht.
Das Prinzip der Nützlichkeit weicht allerdings der Macht, die sich daraus ergibt. Die Schufa besitzt 943 Millionen Datenpunkte zu 68 Millionen Bürgern. Es handelt sich um die größte einzelne Ansammlung personenbezogener Informationen in Deutschland. Das liegt daran, dass viele Vertragsabschlüsse eine Schufa-Klausel enthalten.
Der Geschäftspartner hat die Möglichkeit, Daten über den Kunden an die Schufa weiterzugeben. Umgekehrt darf er sich vorab über ihn informieren, bevor er das Geschäftsverhältnis beginnt.
Problem dabei ist, dass die Schufa bei 166 Millionen Abfragen pro Jahr Fehler macht. Damit man also als Bürger der Macht der Schufa nicht hilfslos ausgeliefert ist, haben alle das Recht, sich kostenlos über die Daten zu informieren, die über sie gespeichert sind.
Darüber hinaus haben Sie das Recht, das Löschen falscher Einträge zu erzwingen. Theoretisch haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, auf eine Korrektur der Bewertung zu klagen.
In der Praxis ist es aber oft gar nicht so einfach, sich gegen falsche Bewertungen zur Wehr zu setzen. Es ist ratsam, sich zunächst an den Vertragspartner, also die Bank oder den Mobilfunkanbieter, zu wenden. Wenn dessen Forderung bei der Schufa als nicht bezahlt registriert ist, obwohl der Kunde längst überwiesen hat, lässt sich das nachmelden.
Ist das nicht möglich, kontaktieren Sie direkt die Organisation in Wiesbaden. Der Verbraucherservice der Schufa kümmert sich um alle Anliegen und nimmt jede Eingabe ernst, weswegen Sie auf ein verständnisvolles Entgegenkommen hoffen können. Bevor Sie die Hotline anrufen, sollte ein schriftlicher Beleg vorliegen, aus dem hervorgeht, dass der Betrag bezahlt wurde.
Sollte die Schufa allerdings nicht kooperieren wollen, können Sie eine Löschung des Eintrags oftmals nur mit anwaltlicher Hilfe veranlassen. Im Vorfeld müssen Experten die Auskunft analysieren, Belege zusammenstellen und mit einer Klage drohen, um den Vorgang in Bewegung zu setzen. Im Falle unberechtigter Einträge ist die Schufa dazu verpflichtet, sie zu löschen.
Leider kann sich ein Nachweis einer falschen Einstufung der Kreditwürdigkeit durch den Finanzdienstleister als schwierig erweisen.
Dazu kommt, dass die Schufa-Homepage undurchsichtig und hinterhältig aufgebaut ist. Im oberen, bunt und zugänglich gestalteten Bereich der Internetseite finden sich nur kostenpflichtige Auskunftsangebote. Für die aufgelisteten Dienste wird zu Anfang eine Gebühr von knapp 10 € berechnet, auf die lediglich im Kleingedruckten hingewiesen wird.
Auf der Homepage wird vielen Kunden zusätzlich ein Abo zur Zusendung regelmäßiger Auskünfte aufgedrängt. Dabei bleibt es nicht beim Ausgangspreis von 3,95 €. Außerdem ist eine Anmeldung durch Angabe weiterer Daten notwendig.
Dabei können Sie Ihre Daten auf simple Weise kostenlos abfragen. Unten links auf der Seite versteckt – in grauer Schrift auf grauem Grund – findet sich der Menüpunkt „Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO)“. Versteckter und unattraktiver hätte man den Punkt in der Tat nicht aufführen können.
Nein, das ist ein Irrtum! Es handelt sich hierbei um ein Privatunternehmen. Eine Aktiengesellschaft, die Dienstleistungen für andere Firmen anbietet – aber Profit machen möchte, statt Daten kostenlos zu versenden. Bei einem Umsatz von 190 Millionen € macht Schufa etwa 30 Millionen € Gewinn.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Im folgenden aktuellen Video antwortet Rechtsanwalt Markus Mingers auf die Frage nach einem Kredit ohne Schufa.
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