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Lebensversicherte steht bei einem Widerspruch neben der Rückzahlung der Beiträge eine zusätzliche, gesetzlich festgelegte Verzinsung zu. Was diese genau beinhaltet und was für Sie dabei rausspringt, erfahren Sie hier!
Nutzungswertersatz ist die Verzinsung, welche die Lebensversicherung mit dem Geld des Kunden erwirtschaftet hat. Beim Widerspruch ist die Versicherung dazu verpflichtet alles Geld herauszugeben, was Sie durch den Kunden dazugewonnen haben. Sie haben dann einen gesetzlichen Anspruch auf die Verzinsung und können Mehrwerte von bis zu 35% über dem Rückkaufswert erwerben.
In den meisten Fällen weigern sich die Versicherungen das Geld freiwillig abzutreten und bestreiten den Nutzungswert. Dafür werden sogar große Mengen an Klageverfahren hingenommen. Entgegengehalten wird häufig, dass gar keine oder lediglich geringe Nutzungen gewonnen wurden.
In einem Fall vor dem Landgericht Wiesbaden klagte ein Versicherungsnehmer gegen die DVB auf Zahlung von 10.000 €. Als die Verzinsung bestritten wurde, leitete das Gericht ein Sachverständigengutachten eines Versicherungsmathematikers in die Wege, welches die genaue Höhe der Verzinsung seiner Beiträge während der Vertragslaufzeit errechnete. Das Gutachten wurde vom Gericht anschließend für hieb- und stichhaltig gehalten. Somit kann die Versicherung die Verzinsung nicht mehr bestreiten – bei Widerlegung des Erstattungsanspruchs treffe sie dann die sekundäre Darlegungs- und Beweislast.
Sie als Kunde einer Lebensversicherung haben die Möglichkeit auf die Weise mehr Geld rauszuholen. Bei Berechnung des konkreten Mehrwert können Sie beweisen, wieviel Ihnen beim Widerspruch zusteht.
Die Kanzlei Mingers & Kreuzer bietet Ihnen als Betroffenen die finanzielle Unterstützung an, Ihr Widerrufsrecht einzuklagen. Unsere Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer ermöglicht Ihnen, den Vertrag wirksam und ganz ohne Kostenrisiko zu widerrufen. Dadurch müssen Sie im Falle einer Niederlage keinerlei Verfahrenskosten tragen.
Unter anderem Gerichtskosten, Kosten des eigenen und des gegnerischen Anwalts, Zeugen- und Sachverständigenkosten werden vollständig vom Prozessfinanzierer übernommen. Gewinnen Sie den Prozess, müssen Sie dem Prozessfinanzierer ein Erfolgshonorar von 30 % des wirtschaftlichen Vorteils zahlen, somit ersparte Zinsen zuzüglich des erstrittenen Nutzungsersatzes.
Senden Sie uns Ihren Alt- oder Neuvertrag Ihres Darlehen an info@mingers-kreuzer.de zu und wir prüfen kostenlos und unverbindlich Ihre Chancen bei einem Widerruf mit Rückabwicklung sowie bewerten Ihre Aussichten und Risiken individuell.
Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, dann wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer. Wir ermöglichen Ihnen einen Darlehenswiderruf. Mithilfe eines Kooperationsvertrages mit einem Prozessfinanzierer können Sie Ihren Vertrag ganz ohne Kostenrisiko widerrufen!
Wir beraten Sie gerne. Sie erhalten eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Weitere Informationen zum Widerrufsjoker finden Sie im folgenden Video.
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