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Widerrufsjoker – Wie Sie mithilfe der Prozessfinanzierung Geld sparen!

01.02.2017

Bild: Andrey_Popov / shutterstock.com
Der Widerrufsjoker bringt mir einen großen wirtschaftlichen Vorteil – doch wie setze ich den erfolgreich um? Inwiefern hilft mir eine Prozessfinanzierung? Welche Voraussetzungen müssen Kreditnehmer erfüllen? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen!

Welchen Vorteil verschafft mir eine Prozessfinanzierung?

Durch den Widerruf eines Darlehens können Sie vorzeitig aus dem Vertrag austreten, obwohl die Zinsbindung noch mehrere Jahre läuft. Dies bringt Ihnen angesichts des gesunkenen Zinssatzes einen großen wirtschaftlichen Vorteil ein. Bei Gebrauch des Widerrufsjokers sollten Sie sich anwaltliche Hilfe holen.
Hierbei hilft eine Prozessfinanzierung. Kosten fallen erst an, wenn der Widerruf erfolgreich umgesetzt werden kann – Anwalts- sowie Gerichtskosten trägt somit zunächst der Prozessfinazierer. Der Verbraucher zahlt dem Prozessfinazierer erst ein Erfolgshonorar, wenn das Darlehen aufgelöst und der Zinssatz gesenkt wurde.
Das Entgelt beträgt in der Regel zwischen 30% und 40% des wirtschaftlichen Vorteils. Als „wirtschaftlichen Vorteil“ bezeichnet man den Profit, der durch den Widerruf des Darlehens eingespart wird. Darunter fallen unter anderem ein Zinsvorteil durch gesenkte Zinsen, eine eingesparte Vorfälligkeitsentschädigung oder eine Nutzungsentschädigung, welche die Bank dem Darlehensnehmer zahlen muss.

Bei welchen Baufinanzierungen kommt eine Prozessfinanzierung infrage?

Besonders bei Baufinanzierungen ist ein Widerruf zur Zeit sehr profitabel. Eine Prozessfinanzierung kann allerdings vom jeweiligen Kreditinstitut abhängig gemacht werden, da der Prozessfinanzierer jene Fälle auswählt, die ihm aussichtsreich erscheinen. Neben der fehlerhaften Widerrufsbelehrung wird daher auch eine verbraucherfreundliche Rechtssprechung am jeweiligen Standort vorausgesetzt.
Für Darlehen, die vor Juni 2010 abgeschlossen wurden, gilt zusätzlich, dass der Kunde den Widerruf gegenüber seiner Bank wirksam vor dem 22. Juni 2016 ausgesprochen haben muss. Andernfalls entfällt die Möglichkeit weiterer Vorgehensweisen.
Hier finden Sie eine Liste mit Kreditinstituten, bei denen Sie gute Aussichten auf eine Prozessfinanzierung haben:
– Sparkassen-Kredite aus den Jahren 2003 bis 2010
– Volksbanken und Sparda Bank aus den Jahren 2003 bis 2010
– weitere Kreditinstitute aus dem genossenschaftlichen Sektor, wie zum Beispiel der Münchener Hypo, WL oder R&V
– DSL Bank aus den Jahren 2004 bis 2010
– ING Diba-Darlehen aus den Jahren 2003 bis 2010
– DKB-Kredite aus 2007 bis 2010
– BHW aus 2007 bis 2009
 
Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Widerruf und Prozessfinanzierung haben, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Sie erhalten eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

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