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Widerrufsjoker feiert Comeback — Neue Chancen für Verbraucher wegen lückenhaftem Vertrag der ING DiBa?

12.04.2017

Bild: Denphumi / shutterstock.com
Nachdem 2016 der Widerrufsjoker eigentlich sein letztes Spiel bei Immobiliendarlehen spielen sollte, scheint es nun in Darlehensverträgen der ING DiBa wieder zu Fehlern gekommen zu sein. Lücken in den Pflichtangaben machen es jetzt möglich, den Widerruf des unliebsam gewordenen Darlehens geltend zu machen und zu profitieren. Das Comeback des Widerrufsjokers?

Auf ein Neues: Der Widerrufsjoker verspricht bares Geld für Verbraucher

Das Rekordtief der Zinsen macht Baufinanzierern schwer zu schaffen. Verbraucher liebäugeln mit Umschuldungen zu deutlich besseren Konditionen, natürlich zum Leidwesen von Kreditinstituten, Banken und Sparkassen. Durch Formfehler in den Widerrufsbelehrungen konnten zahlreiche Kreditnehmer Alt-Verträge erfolgreich widerrufen und lukrativere Darlehen abschließen.
Der Widerrufsjoker machte es möglich, laufende, bereits gekündigte oder beendete Immobiliendarlehen noch Jahre nach Vertragsabschluss wirksam zu widerrufen. — Diesem Spiel machte der Gesetzgeber zum 21.Juni 2016 ein Ende!
Doch nun scheint es, dass Lücken in Darlehensverträgen der Direktbank ING DiBa es wieder möglich machen, Darlehen unbegrenzt zu widerrufen. Nur Baufinanzierungen, die vor dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, seien von den gesetzlichen Neuregelungen betroffen.
Der Widerrufsjoker verspricht nun also durch lückenhafte Pflichtangaben wieder bares Geld für Verbraucher.

ING DiBa mit fehlerhaften Pflichtangaben — Ersparnis von zehntausenden Euro möglich!

Bei Darlehensverträgen der ING DiBa fehlen Pflichtangaben zur Vertragslaufzeit. Grundsätzlich sind Angaben zur gesamten Vertragslaufzeit (inkl. gewählter Tilgung und angesetztem Zinssatz) rein theoretisch. Die Kreditlaufzeit ändert sich nach neuer Festsetzung der Zinsen und Tilgungshöhe, wenn die Zinsbindungsfrist beendet ist. — Dennoch ist die gesamte Vertragslaufzeit für Verbraucher eine wichtige Information.
Vertrage der ING DiBa beinhalten zwar die Dauer der Zinsfestschreibung, allerdings nicht die Darlehenslaufzeit. Eine Pflichtangabe, die also vertraglich fehlt, und somit die Widerrufsfrist nicht beschneidet. Das bedeutet, dass auch nach den üblichen 14 Tagen Widerrufsfrist Ihr Widerrufsrecht noch nicht verwirkt ist. Somit ist auch im Falle der ING DiBa-Verträge ein Spiel mit dem Widerrufsjoker erfolgversprechend.
Ein Beispiel gefällig? — Bei Darlehen der Jahre 2010 bis 2012 und einem durchschnittlichen, 4%-Kreditzins ist eine Ersparnis von zehntausenden Euro für Verbraucher möglich!
Seitens der Direktbank weist man Anschuldigungen zu fehlenden Pflichtangaben rigoros zurück. Darlehensverträge zur Immobilienfinanzierung zwischen 2010 und 2012 enthielten alle erforderlichen Angaben gemäß verträglicher Informationspflicht, heißt es. Man prüfe entsprechende Widerrufsansinnen auf ihre Rechtfertigung.
+++ Warum ein Widerruf immer noch möglich ist, erfahren Sie bei uns +++

Widerrufsjoker bei ING DiBa größtenteils erfolgreich

Gerade die ING DiBa zeigte sich im Spiel mit dem Widerrufsjoker gegenüber Verbrauchern bei Verträgen vor 2010 rückblickend kompromissbereit. Wir konnten Widerrufe, die bislang eingereicht wurden, bereits mit einem Vergleich abschließen — zugunsten unserer Mandanten. Ob der Widerrufsjoker allerdings ein so lukratives und verlässliches Comeback feiert, wie er es bis 2016 tat, steht noch aus.
Im Kampf gegen die ING DiBa, als einer der großen Baufinanzierer Deutschlands, konnten wir von Mingers & Kreuzer schon beim ersten Spiel mit dem Widerrufsjoker viele Urteile und Vergleiche zugunsten unserer Mandanten erzielen. Auch bei einer möglichen Wiederkehr sind wir als juristischer Ansprechpartner an Ihrer Seite.
Wir prüfen Ihre Darlehensverträge kostenlos und zeitnah auf fehlende Pflichtangaben und beraten Sie im Weiteren über mögliche nächste Schritte und analysieren kompetent Ihre Erfolgschancen sowie etwaige Risiken. Durch den Widerrufsjoker und unsere Erfahrung im Widerruf von Darlehen können Sie mehrere tausend Euro sparen! An den Standorten Jülich, Bonn oder Köln sind wir gerne vor Ort für Sie da, beraten Sie aber auch bundesweit außergerichtlich oder vertreten Sie im Verfahren vor den zuständigen Gerichten.

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