Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein bahnbrechendes Urteil gesprochen: die in Verbraucher-Kreditverträgen verwendeten Klauseln sind in etlichen Fällen rechtswidrig – Millionen Verträge sind hiervon betroffen! Nach Ansicht der Richter können viele Kredite wegen fehlerhafter Klauseln ohne Frist widerrufen werden. Im Folgenden beleuchten wir die Rechtslage und ordnen ein, was das Urteil für Sie als Verbraucher bedeutet!
Grundsätzlich können Verbraucherdarlehensverträge (Verträge zwischen Verbraucher und Unternehmer) immer innerhalb einer 14-tägigen Frist widerrufen werden. Hat die Bank innerhalb des Vertrages jedoch einen Fehler gemacht, wird der Darlehensnehmer beispielsweise über bestimmte Angaben nicht ordnungsgemäß in Kenntnis gesetzt, so beginnt die oben genannte Widerrufsfrist nicht und kann folglich auch nicht ablaufen.
In diesen Fällen ist der Vertrag auch noch Jahre nach Vertragsschluss widerrufbar.
Mit Hilfe des so genannten „Widerrufsjokers“ können Verbraucher den Darlehensvertrag, in einigen Fällen auch einen etwaigen damit verbundenen Vertrag, beispielsweise bei einem Autokauf, widerrufen.
In den aktuellen Entscheidungen des EuGH beschäftigten sich die Richter mit bestimmten Angaben und Formulierungen, welche in Kreditverträgen in der Vergangenheit verwendet worden sind. Die behandelten Angaben sind jedoch in etlichen Verbraucherdarlehensverträgen zu finden.
Weitere streitige Formulierungen, welche ebenfalls ein „ewiges“ Widerrufsrecht zur Folge haben können, sind von der konkreten Entscheidung nicht erfasst. Auch hier prüfen wir jedoch gerne für Sie, ob ein solches besteht!
Die März-Entscheidung des EuGH befasste sich mit der Frage, ob eine bestimmte Art der Formulierung, welche Verbraucher über den Beginn der Widerrufsfrist aufklären soll, ordnungsgemäß ist.
In den entsprechenden Fällen wird innerhalb der Widerrufsbelehrungen eine Norm benannt, die wiederum ihrerseits auf einen Paragraphen verweist. Juristisch wird dies „Kaskadenverweisung“ genannt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich bereits in einer Entscheidung aus dem November 2016 mit dieser Formulierung beschäftigt und ist zur Feststellung gelangt, dass eine solche Formulierung ausreichend und folglich als Widerrufsbelehrung wirksam ist.
Interessant ist, dass etliche nach dem 11.06.2010 geschlossene Verbraucherdarlehensverträge, diese Klauseln beinhalten und damit nach Rechtsauffassung des EuGH auch Jahre nach Vertragsabschluss noch widerrufen werden können.
Der BGH hat in einer anderen Entscheidung zum einem kreditfinanzierten Autokauf festgestellt, dass er sich zumindest für die Darlehen, die sich der vom Gesetzgeber vorgegebene Mustererklärung bedient haben, nicht an die Vorgaben des EuGH halten wird. Der BGH müsse anderenfalls gegen einen konkreten Gesetzeswortlaut entscheiden, so dass er verfassungswidrig handeln würde.
Die oben genannte Rechtsprechung des BGH zur „Kaskadenverweisung“ gibt der BGH mit Entscheidung von Oktober 2020 jedoch zumindest stückweise auf. Es ist davon auszugehen, dass auch die Richter des Zivilsenats inzwischen der Ansicht sind, dass ein solcher Verweis einen Fehler in der Belehrung darstellen kann. Laut BGH gilt dies jedoch nur für Allgemeine Verbraucherkredite, jedoch nicht für Verbraucher-Immobilienkredite.
Eine weitere Einschränkung macht der BGH für die Fälle, in denen man die vom Gesetzgeber vorgegebene Musterbelehrung in unveränderter Form übernommen worden ist. Ob der BGH dieser Linie treu bleiben kann, oder sich der EuGH oder gegeben Falls sogar das Bundesverfassungsgericht noch einmal mit der Thematik auseinander setzen muss, ist noch unklar.
Diese müssen nun mit dem Umstand zurechtkommen, dass kein Konsens in den Rechtsauffassung von EuGH und BGH besteht. Ungewiss ist auch, wie Banken und Sparkassen auf einen Widerruf reagieren.
Die Entscheidung des EuGH konkretisiert hierzu weitere Informationen und Angaben, die unumgänglich in Kreditverträgen enthalten sein müssen. Macht die Bank hierbei einen Fehler, ist das Tor für ein „ewiges“ Widerrufsrecht auch hier geöffnet.
Alternativ können die unterinstanzlichen Gerichte auch weitere Vorlagen zur Überprüfung an den EuGH geben.
Wenn Sie ihren Darlehensvertrag nach dem 11.06.2010 abgeschlossen haben, ist es nicht unwahrscheinlich, dass auch ihr Darlehensvertrag die Möglichkeit eines späten Widerrufs hergibt.
Wenden Sie sich an die Mingers Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, wir überprüfen Ihren Vertrag kostenlos und beraten Sie umfassend!
Für einen juristischen Laien ist es oftmals schwer einzuschätzen, ob eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Keinesfalls darf ein Widerruf leichtfertig oder übereilt erklärt werden!
Auch wenn Sie wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung in ihrem Verbraucherdarlehensvertrag, ein unbefristetes Widerrufsrecht innehaben sollten, ist es nicht in jedem Fall ratsam von diesem auch Gebrauch zu machen. Für einen Widerruf gibt es verschiedene Anlässe (Quelle: Verbraucherzentrale):
Durch den Widerruf findet eine Rückabwicklung des Darlehensvertrags statt. Das bedeutet, dass der Bank der Darlehensbetrag und Wertersatz erstattet wird, während der Verbraucher im Gegenzug die gezahlten Raten und Zinsen zurückerhält. Den Wertersatz erhält der Darlehensgeber aber nur, wenn er bei Vertragsschluss hierzu ordnungsgemäß aufgeklärt hat. War das nicht der Fall, kann der Anspruch auf Wertersatz ausgeschlossen sein.
Wir prüfen kostenlos Ihren Autokreditvertrag! Wenden Sie sich an die Mingers Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Wir beraten Sie gerne! Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.
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