Einige Versicherungen versuchen die Möglichkeit zum Widerruf der Lebensversicherung aufgrund einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung durch eine nachträgliche Belehrung zu beenden. Wenn Sie auch eine neue Widerrufssbelehrung von Ihrer Versicherung erhalten haben, sollten Sie dringend innerhalb von 14 Tagen handeln.
Versicherungsnehmer haben in letzter Zeit vermehrt neue Widerspruchsbelehrungen zu ihrer alten Lebensversicherung erhalten. Durch das Versenden einer neuen Widerrufsbelehrung versuchen die Versicherungen die Widerrufsfrist von 14 Tagen in Gang zu bringen. Bei den alten Verträgen hat die Frist von 14 Tagen aufgrund der fehlerhaften Belehrung nicht zu laufen begonnen, so dass bei den betroffenen Verträgen ein Widerruf der Lebensversicherung zeitlich unbegrenzt möglich ist.
Die betroffenen Versicherungsnehmer, die sich von ihrer unrentablen Lebensversicherung lösen wollen, sollten nach Erhalt der neuen Belehrung innerhalb von 14 Tagen den bestehenden Vertrag widerrufen.
Nach einem erfolgreichen Widerruf muss der Vertrag der Lebensversicherung rückabgewickelt werden. Eine Rückabwicklung ist für den Versicherungsnehmer lohnenswerter als eine Kündigung, da die Versicherten bei einer Kündigung nur den Rückkaufswert ausgezahlt bekommen. Die Versicherungen berechnen erhebliche Abzüge für die Abschluss -und Verwaltungskosten. Bei einer Rückabwicklung dagegen erhält der Versicherungsnehmer jegliche eingezahlte Beiträge zurück. Die Versicherungen dürfen dabei lediglich einen geringen Abzug für den genossenen Versicherungsschutz einbehalten.
Ein weiterer Grund für einen Widerruf ist, dass der Kunden nicht nur die kompletten eingezahlten Beiträge sondern zusätzlich eine Verzinsung zurück erhält.
Es ist davon auszugehen, dass die Versicherungen den auszuzahlenden Betrag möglichst gering halten. Es kommt in der Praxis regelmäßig zu Streitigkeiten bezüglich der Höhe der Abzüge für den genossenen Versicherungsschutz und die von den Versicherungen zu zahlenden Zinsen. Die Versicherungen reagieren in der Regel mit weniger Widerstand, wenn diese von einem Anwalt kontaktiert werden.
Aus diesem Grund empfehlen wir Versicherungsnehmern Ihre Unterlagen von einem in dem Rechtsgebiet erfahrenen Anwalt prüfen zu lassen. Der Widerruf von Lebensversicherungen ist besonders für Versicherungsnehmer interessant, die ihre Lebensversicherung vor der Finanzkrise abgeschlossen haben oder ihre Versicherung bereits gekündigt haben.
Für eine kostenlose Prüfung Ihrer Unterlagen sowie eine Erstberatung durch einen Anwalt rufen Sie uns unter 02461/8081 an oder verwenden Sie unser Kontaktformular.
Nähere Informationen finden Sie in unserer Rubrik Widerruf von Lebensversicherungen.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Impressum Datenschutz Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]