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Widerruf Lebensversicherung: Wie Sie Ihre Beiträge zurück bekommen!

18.01.2016

Lebensversicherungen waren für viele Verbraucher lange Zeit die bedeutendste Stütze ihrer Altersvorsorge. Jedoch entwickelten sich die Renditen für viele Versicherte zuletzt eher enttäuschend. Der Widerruf Ihrer Lebensversicherung könnte Ihr Ausstieg sein.

Rendite der Lebensversicherung sinkt immer weiter – Widerruf kann helfen!

Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase geraten die Versicherungsgesellschaften unter Druck, was die Verbraucher zu spüren bekommen. Die Entwicklung der Renditen ihrer Lebensversicherungen verläuft nicht wie gewünscht. Die Finanzplanung oder Altersvorsorge kann dadurch ins Wanken geraten. Eine frühzeitige Kündigung der Versicherung ist aber auch keine Option, da die Rückkaufswerte in der Regel enttäuschend sind. Ihr Geld muss allerdings nicht in der Versicherung feststecken. Der Bundesgerichtshos (BGH) hat den Verbrauchern mit seiner Rechtsprechung eine neue Möglichkeit eröffnet: Versicherungsnehmer können bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung, ihre Lebensversicherung widerrufen und in der Folge rückabwickeln.
Grundvoraussetzung für den Widerruf Ihrer Lebensversicherung ist, dass Sie nicht umfassend über Ihre Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurden. Ist dies der Fall wurde die Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt und die Police kann auch Jahre später nach Abschluss noch widerrufen werden. In erster Linie sind Lebensversicherungen betroffen, die zwischen 1994 und 2007 nach dem sogenannten Policenmodell geschlossen wurden. Allerdings ist auch bei Verischerungen, die nach dem Antragsmodell abgeschlossen wurden, der Widerruf noch möglich wurde vom BGH entschieden.
Die Lebensversicherung wird nach einem erfolgreichen Widerruf komplett rückabgewickelt und der Versicherungsnehmer erhält seine gezahlten Beiträge überwiegend wieder zurück. Davon kann von der Versicherung lediglich ein kleiner Anteil für den genossenen Versicherungsschutz abgezogen werden. Zusätzlich darf natürlich die für den Versicherungsnehmer gezahlte Kapitalertragsteuer sowie der Solidaritätszuschlag einbehalten werden. Die Abschluss- und Verwaltungskosten müssen nach einem erfolgreichen Widerruf von der Verischerungsgesellschaft getragen werden und dürfen deren Auszahlungsbetrag nicht mindern. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) mit zwei Urteilen vom 29. Juli 2015.

Lassen Sie Ihre Ausstiegsmöglichkeit kostenlos und unverbindlich durch Mingers & Kreuzer prüfen!

Sie sind Besitzer einer Lebensversicherung und über die niedrigen Renditen unzufrieden? Dann melden Sie sich telefonisch unter 02461/8081 oder über unser Kontaktformular bei uns.
Nähere Informationen zu dem Thema finden Sie in unserer Rubrik Widerruf von Lebensversicherungen.

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