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03.03.2016
Scheidungsverfahren: Wie sieht das genau aus?
05.03.2016

Widerruf Lebensversicherung: Rückabwicklung in Gefahr!

04.03.2016

Laut der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) können sich Verbraucher von einer schlecht laufenden Lebensversicherung durch einen Widerruf relativ leicht trennen und dadurch einen Großteil der gezahlten Beiträge inklusive Zinsen zurückerhalten. Der zu erwartende Betrag bei einer Rückabwicklung liegt in der Regel deutlich über den aktuellen Rückkaufswerten. Der Widerruf Ihrer Lebensverischerung kann sich also lohnen!

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung ermöglicht Widerruf der Lebensversicherung!

Der BGH hat schon mit einem Urteil vom 7. Mai 2014 das Widerrufsrecht der Versicherungsnehmer erheblich gestärkt. Dementsprechend kann eine Lebensversicherung rückabgewickelt werden, wenn der Versicherungsnehmer nicht ausreichend über das Widerrufsrecht belehrt wurde.
Mit der Entscheidung wurde der Weg für die Ausübung des Widerrufsrechts bei Lebensversicherungen  frei, die in den Jahren von 1994 bis 2007 nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen wurden.
Der BGH hat mit Urteilen vom 29. Juli 2015 seine Rechtsprechung diesbezüglich nun bekräftigt und hat entschieden, dass die Versicherungsgesellschaften sogar die Abschluss- und Verwaltungskosten zurückzahlen müssen.
Bei einem erfolgreichen Widerruf  der Lebensversicherung kommt es dann zu einer vollständigen Rückabwicklung des Vertrages und der Versicherungsnehmer erhält dadurch seine eingezahlten Prämien zurück. Dabei erfolgt im Rahmen des Vorteilsausgleiches eine Anrechnung aufgrund der Nutzung des Versicherungsschutzes ein Abschlag.
Die Versicherungen können neben einem Abschlag für den Versicherungsschutz noch die für den Versicherungsnehmer an das Finanzamt gezahlte Kapitalertragsteuer und den Solidaritätszuschlag einbehalten. Zusätzliche Positionen wie die Abschlusskosten und Verwaltungskosten können die Versicherungen seit dem Urteil vom 29.07.2015 jedoch nicht mehr verlangen.

Drohende Verjährung des ewigen Widerrufsrecht zum 31.3.2016?

Eine Gesetzesänderung zur Umsetzung einer EU-Richtlinie bezüglich Wohnimmobilienkredite ist bereits in Arbeit. Diese Änderung hätte auch Einfluss auf den Widerruf Ihrer Lebensversicherung. Die neue Fassung sieht eine Löschung des Widerrufsrechts vor. Demnach soll das Gesetz bereits zum 31. März 2016 in Kraft treten.

Kostenlose Überprüfung Ihrer Lebensversicherung durch Mingers & Kreuzer!

Wir empfehlen stets die Überprüfung der eigenen Lebensversicherung durch einen Anwalt, der im Bereich Widerruf von Lebensversicherungen bereits Erfahrung hat. Wir bieten Ihnen diese Prüfung kostenlos an. Rufen Sie uns hierzu unter 02461/8081 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Nähere Informationen finden Sie in unserer Rubrik Widerruf von Lebensversicherungen.

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