Die Lebensversicherungen stecken bereits mehrere Jahre in der Krise. Versicherungsnehmer können dies anhand des Zinssatzes oder der Entwicklung ihrer fondsgebundenen Lebensversicherung sehen. Wer überlegt seinen Vertrag zu kündigen oder zu widerrufen, ist mit der Unterstützung durch einen in dem Rechtsgebiet erfahrenen Anwalt gut beraten.
Wenn die Versicherung nicht mehr den Erwartungen des Versicherungsnehmers entspricht, kann dieser eine Beitragsfreistellung beantragen oder alternativ eine Kündigung in Erwägung ziehen. Bei einer Kündigung der Lebensvesicherung erfolgt eine Rückzahlung nach dem Rückkaufswert, was sehr häufig im Vergleich zu den erfolgten Beitragseinzahlungen Verluste auf zeigt.
Die bessere Alternative wäre ein Widerruf der Lebensversicherung. Die Rückabwicklung des Vertrages ist die Folge, was positive Folgen für den Versicherungsnehmer hat. Insbesondere die eingezahlten Prämien müssen verzinst werden. Das bedeutet, dass die gezogenen Nutzungen von der Versicherung herausgegeben werden müssen. Desweiteren müssen unter anderem die berechneten Abschlusskosten zurückgezahlt werden.
Der Widerruf der Lebensversicherung ist möglich, wenn eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet wurde. Die Fehlerhaftigkeit ist gegeben, wenn inhaltliche oder formelle Mängel vorliegen. Dies ist besonders bei Lebensversicherungsverträgen der Fall, die zwischen den Jahren 1994 bis 2007 abgeschlossen wurden. Dabei ist es grundsätzlich nicht relevant, ob die Lebensversicherung nach dem sogenannten Policenmodell oder nach dem Antragsmodell abgeschlossen wurde.
Ein langes Tauziehen hat zu dieser Entwicklung der Rechtsprechung geführt. Dennoch ist die Rechtsprechung zu einzelnen Fragen bezüglich der Rückabwicklung immer noch nicht endgültig geklärt. Das ändert dennoch nichts daran, dass ein Widerruf für den Versicherungsnehmer gegenüber einer Kündigung nur positive Folgen hat und sich dies finanziell deutlich positiv bemerkbar macht.
Ein Widerruf ist generell unbefristet möglich. Trotzdem sollte der Versicherungsnehmer keine Jahre warten, um den Widerruf zu erklären. Auch nach einer bereits erfolgten Kündigung ist ein Widerruf noch nachträglich möglich und bringt Ihnen einen finanziellen Vorteil.
Wir empfehlen Ihnen eine professionelle Prüfung der eigenen Lebensversicherung durch einen erfahrenen Anwalt. Die Kanzlei Mingers & Kreuzer bietet Ihnen diese Prüfung kostenlos an. Rufen Sie uns hierzu unter 02461/8081 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Nähere Informationen finden Sie in unserer Rubrik Widerruf von Lebensversicherungen.
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