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Amtsgericht entscheidet: Reiserücktritt bei verschärfter Sicherheitslage möglich
17.01.2016

Widerruf Lebensversicherung: Rückabwicklung lohnenswerter als Kündigung!

17.01.2016

Besitzer einer Lebensversicherung haben es aufgrund von sinkenden Renditen in den vergangenen Jahren nicht leicht. Die hohen Vertriebs- und Verwaltungsgebühren der Versicherungen werden durch die niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt nicht mehr gedeckt.

Kündigung der Lebensversicherung lohnt sich nicht!

Eine Lebensversicherung kann jedoch nicht einfach verkauft werden. Der Versicherungsnehmer würde bei einer Kündigung eine Menge Geld verschenken, da hierbei sämtliche Kosten für Verwaltung und Vertrieb abgezogen werden.
Allerdings gibt es für den Versicherungsnehmer Hoffnung, wenn von der Versicherung eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet wurde. Bei einem Widerruf lassen sich gegenüber einer Kündigung mehrere Tausend Euro Zinsen sparen. Die Widerrufsbelehrungen müssen klar verständlich sein und im Vertragswerk äußerlich deutlich hervorgehoben sein. Dies ist eben häufig nicht der Fall und dadurch ist ein Widerruf Ihrer Lebensversicherung nicht unwahrscheinlich.

Ca. 50% aller Widerrufsbelehrungen von Lebensversicherungen sind fehlerhaft!

Die Hälfte aller Widerrufsbelehrungen zu Versicherungsbeiträgen aus den Jahren 1994 bis 2008 sind schätzungsweise fehlerhaft. Bei einer fehlerhaften Widerspruchsinformation beginnt die übliche kurze Widerrufsfrist nicht zu laufen. Der Versicherungsvertrag kann dann auch noch Jahre später widerrufen werden und der Versicherungsnehmer erhält dadurch seine eingezahlten Beiträge zuzüglich einer attraktiven Verzinsung zurück, da die Versicherung das Geld in der Zeit schließlich nutzen konnte. Der Versicherungskunde bekommt durch einen Widerruf der Lebensversicherung in der Regel wesentlich mehr Geld zurück, als wenn er einfach kündigen würde.
Für den Bonus bedarf es jedoch etwas Bemühung, denn die Versicherungen reagieren auf Ihren Widerruf meist stur. Lassen Sie sich durch einen erfahrenen Anwalt unterstützen. In einigen Fällen ist sogar eine Klage erforderlich. Allerdings sind die Chancen derzeit hoch, denn die meisten Gerichte sind mit ihren Urteilen verbraucherfreundlich. Selbst wenn Sie Ihre Lebensversicherung schon gekündigt, ist ein Widerruf bei einer fehlerhaften Belehrung nachträglich noch möglich. Ihre Versicherung muss Ihnen dann die Differenz zum Rückabwicklungswert nachträglich zurück zahlen. Der erste Schritt sollte stets die Prüfung der eigenen Lebensversicherung durch einen spezialisierten Anwalt sein.
Nutzen Sie jetzt unser Angebot zur kostenlosen Prüfung Ihres Versicherungsvertrages und kontaktieren Sie uns hierzu telefonisch unter 02461/8081 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Weiterführende Informationen hierzu finden Sie in unserem Themengebiet Widerruf von Lebensversicherungen.

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