Lebensversicherungsnehmer haben es derzeit aufgrund von immer weiter fallenden Renditen nicht einfach. Durch die geringen Zinsen lassen sich gerade die hohen Vertriebs- und Verwaltungsgebühren decken. Kunden, die deshalb ihre Lebensversicherung überdenken, haben das Problem, dass durch eine Kündigung viel Geld verschenkt wird. Das Rückkaufangebot der Versicherungsgesellschaften ist meistens unzufrieden stellend, da jegliche Kosten für Vertrieb und Verwaltung vom Auszahlungsbetrag abgezogen werden. Wenn der Vertrag über die Lebensversicherung jedoch eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung beinhaltet, kann der Versicherungsnehmer viele Tausend Euro bei dem Widerruf der teuren Lebensversicherung erhalten.
In den Jahren 1994 bis 2008 abgeschlossene Versicherungsverträge enthalten häufig fehlerhafte Widerrufsbehlehrungen. Eine fehlerhafte Belehrung hat zur Folge, dass die gängige Frist von 14 Tagen nicht beginnt und der Versicherungsvertrag noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden kann. Die Lebensversicherung wird nach einem Widerruf rückabgewickelt und Sie erhalten dann ihre eingezahlten Beiträge zurück. Darüber hinaus erhalten Sie einen Nutzungsersatz für Ihre eingezahlten Beträge, die in der Zeit von der Versicherung genutzt wurde. Sie erhalten durch einen Widerruf in der Regel wesentlich mehr Geld zurück, als wenn Sie normal kündigen würden.
Ganz ohne Mühe ist der Widerruf jedoch nicht möglich, da die meisten Versicherungen sich zunächst quer stellen, wenn Sie auf diese Fehler in Ihrer Lebensversicherung hinweisen. Wenn Sie bei Ihrem Widerruf Erfolg haben wollen, benötigen Sie in der Regel professionelle Unterstützung durch einen Anwalt. Dabei kommt es sogar nicht selten zu einer Klage. Ihre Chancen stehen dabei allerdings ziemlich gut, denn die Gerichte urteilen in den meisten Fällen sehr verbraucherfreundlich. Selbst wenn Sie Ihre Lebensversicherung bereits gekündigt und den Rückkaufswert erhalten haben, ist der Widerruf nachträglich noch möglich. Bei einem erfolgreichen Widerruf Ihrer Lebensversicherung muss Ihre Versicherung Ihnen die Differenz zum Rückabwicklungswert nachträglich zurück zahlen.
Sie sollten die Überprüfung der eigenen Lebensversicherung stets durch einen erfahrenen Anwalt vornehmen lassen. Wir ermöglichen Ihnen diese Prüfung kostenlos und unverbindlich. Rufen Sie uns hierzu unter 02461/8081 an oder verwenden Sie unser Kontaktformular.
Nähere Informationen finden Sie in unserer Rubrik Widerruf von Lebensversicherungen.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Impressum Datenschutz Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]