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26.01.2016

Widerruf Lebensversicherung: Die Rückabwicklung wackelt!

25.01.2016

Wer vor längerer Zeit eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, hatte in den letzten Jahren mit sinkenden Renditen zu kämpfen. Versicherungsnehmer können nun nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) ihre unattraktive Lebensversicherung durch einen Widerruf ziemlich einfach los werden und ihre eingezahlten Raten inklusive Zinsen größtenteils zurückerhalten. Der Auszahlungsbetrag liegt in der Regel weit über den Rückkaufswerten.

Fehlerhafte Belehrung ermöglicht Widerruf der Lebensversicherung!

Das BGH Urteil vom 7. Mai 2014 besagt, dass eine Rückabwicklung Ihrer Lebensversicherung möglich ist, wenn Sie nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. Dieses Urteil ermöglicht den Widerruf einer Lebensversicherung, die zwischen 1994 bis 2007 nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen wurden.
Versicherungsnehmer können gemäß der Entscheidung vom BGH sogar die Abschluss- oder Verwaltungskosten zurück verlangen.
Der erfolgreiche Widerruf führt zu einer vollständigen Rückabwicklung der Lebensversicherung und der Versicherungsnehmer bekommt in der Folge alle eingezahlten Raten zurück gezahlt. Von der Versicherung darf lediglich der genossene Versicherungsschutz und die Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag einbehalten werden, die für den Versicherungsnehmer an das Finanzamt abgeführt wurde.
Andere Kosten wie die Abschlusskosten oder internen Verwaltungskosten dürfen von der Versicherung nicht abgezogen werden.

Ende der Rückabwicklung durch Gesetzesänderung zum 31. März 2016!

Eine Gesetzesänderung zur Umsetzung einer EU-Richtlinie bezüglich Wohnimmobilienkredite ist aktuell in Arbeit, welche Auswirkungen auf den Widerruf Ihrer Lebensversicherung hat. Nach der geplanten Gesetzesänderung zum 31. März 2016 können Lebensversicherungen nicht mehr ohne Weiteres widerrufen werden. Versicherungsnehmer sollten also nicht mehr lange warten.

Kostenlose Prüfung Ihrer Vertragsunterlagen durch Mingers & Kreuzer!

Sie ziehen einen Widerruf Ihrer Lebensversicherung in Erwägung? Dann lassen Sie ihre Vertragsunterlagen bestenfalls fachmännisch überprüfen. Eine detaillierte Vorbereitung mit rechtlicher Aufarbeitung erhöht Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf.
Gerne bieten wir Ihnen den ersten großen Schritt in Richtung Widerruf mit einer kostenlosen Prüfung Ihrer Unterlagen und ein damit verbundenes Erstgespräch an. Sie erreichen uns telefonisch unter 02461/8081 oder über unser Kontaktformular.
In unseren Rechtsgebiet „Widerruf von Lebensversicherungen“ finden Sie weitere nützliche Informationen hierzu.

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