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Widerruf von Lebensversicherungen: Frage & Antwort – Rechtsschutzversicherung zahlt auch bei späterem Abschluss!

21.12.2015

Besitzer von Lebensversicherungen haben es aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase nicht leicht. Die niedrigen Zinsen reichen gerade aus, um hohen Vertriebskosten und Verwaltungsgebühren zu decken und die Renditen sinken immer weiter.
Viele Versicherungsnehmer spielen mit dem Gedanken, Ihre Lebensversicherung zu widerrufen. Dies ist bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung möglich. Sie haben zudem eine Rechtsschutzversicherung? Umso besser! Doch wann zahlt Ihre Rechtschutzversicherung? Wir klären Sie nachfolgend auf.
Habe ich bei einem Widerspruch Anspruch auf Zahlung von meiner Rechtsschutzversicherung, wenn ich die Rechtsschutzversicherung erst nach Beginn der Lebensversicherung abgeschlossen habe?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Ihre Rechtsschutzversicherung zur Zahlung verpflichtet ist, wenn zum Zeitpunkt der Ablehnung des Widerspruchs eine Rechtsschutzdeckung bestand.
Gibt es andere Gründe, warum meine Rechtsschutzversicherung nicht zahlen muss?
Der Vertrag mit der Rechtsschutzversicherung muss den entsprechenden Fall generell abdecken. Wenn Sie beispielsweise eine Privatrechtsschutzversicherung haben, darf es sich nicht um eine Versicherung für Ihre Selbstständigkeit handeln. Desweiteren muss eine mögliche Wartezeit eingehalten werden, die in der Regel zwei bis drei Monate nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung beträgt. Das heißt, dass ein Widerspruch erst nach Ablauf der Wartezeit erfolgen darf, ansonsten haftet Ihre Rechtsschutzversicherung nicht.
Kann ich dann jetzt noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen und den Widerspruch demnächst auf Kosten der Rechtsschutzversicherung durchführen?
Grundsätzlich ist das möglich. Man sollte jedoch die Versicherungsbedingungen sorgfältig lesen, da sich die Rechtsschutzversicherung vor diesem Kostenrisiko schützen will. Dadurch gehen Sie sicher, dass ein beabsichtigter Widerspruch in den Bedingungen nicht ausgeschlossen wird. Hierzu geben wir Ihnen auch gerne eine individuelle Einschätzung. Wie bereits oben erwähnt ist die angesprochene Wartezeit zu berücksichtigen.
Kostenlose Prüfung und Erstberatung durch Mingers & Kreuzer!
Lassen Sie Ihre Lebensversicherung bezüglich einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung kostenlos und unverbindlich durch uns überprüfen, um dann über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden.
Nach einer umfassenden Prüfung sind Sie schlauer und wissen, ob ihr Vertrag widerrufbar ist. Wir geben Ihnen dann eine unverbindliche und ebenfalls kostenlose Erstberatung über die weitere Vorgehensweise.
Rufen Sie uns hierzu einfach unter 02461/8081 an oder nutzen Sie unser unten stehendes Kontaktformular. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Rechtsgebiet „Widerruf von Lebensversicherungen“.

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