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24.01.2016

Widerruf Lebensversicherung: BGH gewährt Ausstiegsmöglichkeit!

24.01.2016

Die Lebensversicherung galten für lange Zeit als eine der wichtigsten Stütze der Altersvorsorge von Verbrauchern. Die Entwicklung der Renditen verlief jedoch für viele Versicherte zuletzt weniger erfreulich. Verbraucher können durch den Widerruf von Lebensversicherung ihre Verträge los werden.

Widerruf der Lebensversicherung noch kurze Zeit möglich!

Die Versicherungsgesellschaften geraten wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase ziemlich unter Druck, was auf die Verbraucher abgewälzt wird. Die Renditen entwickeln sich nicht nicht wie erhofft und die Altersvorsorge kann dadurch ins Wackeln geraten. Die vorzeitige Kündigung der Lebensversicherung ist jedoch auch keine vernünftige Option, da die Rückkaufswerte meistens nicht lohnenswert sind. Was jedoch nicht bedeutet, dass Ihr Geld in der Lebensversicherung feststeckt. Dem Verbraucher wird durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) eine neue Tür geöffnet – und zwar der Widerruf.
Die Voraussetzung für den Widerruf einer Lebensversicherung ist, dass der Versicherungsnehmer nicht nach den gesetzlichen Vorschriften über das Widerrufsrecht belehrt wurde. Dies hat zur Folge, dass die Widerrufsfrist niemals beginnt und ein Widerruf der Police somit auch Jahre nach Vertragsschluss möglich ist. Vor allem Lebensversicherungen zwischen den Jahren 1994 und 2007 nach dem sogenannten Policenmodell sind hiervon betroffen. Auch Policen nach dem sogenannten Antragsmodell können nach Ansicht des BGH widerrufen werden, wenn eine ungültige Widerrufsbelehrung vorliegt.

Versicherungsgesellschaften dürfen Verwaltungskosten nicht weiterbelasten

Versicherungsnehmer können ihre Lebensversicherung nach einem erfolgreichen Widerruf komplett rückabwickeln und erhalten die eingezahlten Beiträge wieder zurück. Versicherungen dürfen lediglich einen kleinen Anteil für den genutzten Versicherungsschutz abziehen. Desweiteren darf er maximal noch die für den Versicherten abgeführte Kapitalertragsteuer sowie den Solidaritätszuschlag abziehen. Die Abschluss- und Verwaltungskosten dürfen den Auszahlungsbetrag nicht mindern und sind von der Versicherung nach einem erfolgreichen Widerruf zu tragen.
Sie haben eine Lebensversicherung zwischen den Jahren 1994 und 2007 abgeschlossen und denken über einen Widerruf nach? Dann nehmen Sie unsere kostenlose Prüfung Ihrer Unterlagen in Anspruch und nutzen Sie ein damit verbundenes Erstgespräch. Wir stehen Ihnen telefonisch unter 02461/8081 oder über unser Kontaktformular zur Verfügung.
Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie in unseren Rechtsgebiet „Widerruf von Lebensversicherungen“.

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