Enthält eine Lebensversicherung eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung, kann der Vertrag auch Jahre nach Vertragsabschluss widerrufen werden. Die Rechtsfolge ist die Rückabwicklung, die grundsätzlich durchaus lukrativer ist als die Kündigung des Vertrags. Durch einen Widerruf ist aufgrund der niedrigen Zinsen eine Ersparnis von mehreren Tausend Euro möglich.
Einige Versicherungsgesellschaften versuchen jedoch nun, die fehlerhafte Widerrufsbelehrung auszugleichen, indem sie nachträglich eine neue korrekte Widerrufsinformation an ihre Versicherten schicken. Man spricht in diesem Fall von einer sogenannten Nachbelehrung. Dies hat die Konsequenz, dass durch die Nachbelehrung ein neue Widerrufsfrist von 14 Tagen der Lebensversicherung für den Versicherten entsteht.
Wenn Sie bereits ein Schreiben erhalten haben und auf eine neue Widerrufsbelehrung hingewiesen wurden, sollten Sie zeitnah handeln und Ihren Versicherungsvertrag prüfen lassen, ob die Rückabwicklung der Lebensversicherung für Sie lohnend ist.
Die Rückabwicklung ist besonders immer dann interessiert, wenn Sie Ihre Lebensversicherung kündigen wollen oder dies sogar in den letzten Jahren bereits getan haben. Denn der von der Versicherung zu zahlende Betrag der Rückabwicklung ist dann meistens deutlich höher als der Rückkaufswert im Falle einer Kündigung. Bei einer Rückabwicklung erhalten Sie Ihre eingezahlten Beiträge zuzüglich Zinsen wieder zurück. Nur der sogenannte genossene Versicherungsschutz darf abgezogen werden. Dagegen dürfen Kosten für den Vertrieb und die Verwaltung von der Versicherung nicht abgezogen werden.
Die eingezahlten Beiträge werden auf Basis der sogenannten Nutzungsentschädigung verzinst. Die Verzinsung dient als Ausgleich dafür, dass Ihre Versicherung seit dem Vertragsschluss mit ihrem Geld wirtschaften durfte. Die Höhe der Verzinsung hängt von der entsprechenden Lebensversicherung ab. In den meisten Fällen ist die Verzinsung bei einem erfolgreichen Widerruf wesentlich höher.
Falls Sie im Besitz einer Lebensversicherung sind, sollten Sie unbedingt prüfen lassen, ob ein Widerruf und eine Rückabwicklung für Sie sinnvoll ist. Wir helfen Ihnen gerne hierbei und prüfen Ihre Vertragsunterlagen kostenfrei und unverbindlich.
Sie erreichen uns telefonisch unter 02461/8081 oder über unser Kontaktformular.
Weiterführende Informationen hierzu finden Sie in unserem Themengebiet Widerruf von Lebensversicherungen.
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