Kreditverträge, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden, können aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen in sehr vielen Fällen widerrufen werden. Ein Urteil vom Landgericht Köln untersagt Banken, sich mit Hilfe von falschen Aussagen gegen einen Widerruf zu verteidigen. Wir informieren Sie über die Rechtslage.
Gerichtsurteile ermöglichen Kreditnehmer tausende Euro Zinsersparnis
Zahlreiche Gerichtsurteile bestärken den Kreditnehmer und stellen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Immobilienkreditverträgen fest. Die Rechtsfolge besagt, dass der Darlehensnehmer seinen Vertrag auch Jahre später widerrufen kann. Die allgemeine 14 tägige Widerrufsfrist beginnt erst, sobald der Kunde den gesetzlichen Vorschriften entsprechend über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Bei einer fehlerhaften Belehrung kann der Kreditnehmer auch Jahre später seinen Vertrag widerrufen. Aufgrund des sehr niedrigen Zinsniveaus können Sie durch einen erfolgreichen Widerruf tausende Euro Zinsen sparen.
Kreditinstitute argumentieren teilweise mit unwahren Tatsachenbehauptungen
Einige Banken reagieren auf einen Widerruf mit unwahren Behauptungen im Antwortschreiben und spekulieren dadurch auf ein Einknicken der Kreditnehmer. Es wird argumentiert, die Belehrung sei ordnungsgemäß erfolgt und die Frist dadurch abgelaufen. Teilweise wird sogar fälschlicherweise behauptet, dass die Widerrufsbelehrung gerichtlich bestätigt wurde. Lassen Sie sich von derartigen Reaktionen nicht abschrecken. Häufig steckt nicht viel dahinter und soll Sie lediglich verunsichern. Sie fahren gut damit, wenn Sie sich von Anfang professionell unterstützen lassen.
Landgericht Köln untersagt der DSL-Bank fälschlichen Aussagen und droht mit hohen Geldstrafen bei Nichteinhaltung
Ein aktuelles Beispiel liefert die DSL-Bank, die ihren Kunden mit falschen Aussagen davon abhalten will, von ihrem guten Recht Gebrauch zu machen. Entgegen der Behauptungen der Bank besagen mehrere Urteile, dass die Widerrufsbelehrungen gegenüber dem Kunden unwirksam sind. Es wurde festgestellt, dass die Bank nicht das gesetzliche Muster, sondern eigene Formulierungen in ihrer Widerrufsbelehrung verwendete. Dadurch steht dem Kreditnehmer einem Widerruf nichts mehr im Wege.
Die DSL-Bank berief sich bislang auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln, welches besagt, dass der Kreditnehmer sein Widerrufsrecht durch bereits gezahlte Darlehensraten verliert. Jedoch verschweigt die Bank, dass es sich bei dem Urteil um ein Darlehen handelt, welches bereits viele Jahre vor dem Widerruf zurück gezahlt wurde. Bei den von uns berichteten Fällen ist zum Zeitpunkt des Widerrufs das Darlehen noch nicht vollständig zurück gezahlt. Das Landesgericht Köln hat der DSL-Bank bereits untersagt, sich auf das Urteil bei der Argumentation zu berufen. Der DSL-Bank droht bei Verwendung der verbotenen Formulierungen eine Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro.
Auch andere Banken betroffen
Von der Möglichkeit, Ihren Kreditvertrag aufgrund einer fehlerhaften Belehrung zu widerrufen, können Sie auch als Kunde einer anderen Bank Gebrauch machen. Die von uns beschriebene Vorgehensweise der Kreditinstitute kann durchaus vorkommen. Gerade in solchen Fällen ist es wichtig, einen kompetenten Partner zur Seite zu haben.
Hierzu bieten wir Ihnen gerne eine kostenlose Erstberatung an. Im Vorfeld prüfen wir Ihre Vertragsunterlagen, um dann in einem Erstgespräch mit Ihnen die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
Melden Sie sich hierzu einfach telefonisch unter 02461/8081 oder über unser Kontaktformular. Nützliches lesen Sie des Weiteren auch in unserem Artikel „Darlehenswiderruf: BGH auf Seiten der Kreditnehmer“ oder im Rechtsgebiet „Widerruf von Darlehen„.
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