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Kanzlei Mingers & Kreuzer kämpft in Zusammenschluss mit führenden Rechtsanwaltskanzleien im „Fachkreis Abgasskandal“ gegen VW für das Verbraucherrecht
15.03.2016
Gemeinsames Sorgerecht – Wechselmodell als Lösung?
16.03.2016

Widerruf von Darlehen: Bis zum 21. Juni widerrufen und Zinsen sparen!

15.03.2016

Die meisten Widerrufsbelehrungen zu Darlehen zur Immobilienfinanzierung sind fehlerhaft und können deshalb vom Darlehensnehmer widerrufen werden. Durch einen Widerruf können Immobilienbesitzer nachträglich enorme Summen sparen. Allerdings rennt die Zeit.
Eigenheimbesitzer müssen sich auf eine Änderung des Widerrufsrechts bei Darlehen einstellen. Der Grund hierfür ist eine vom Bundestag beschlossene Änderung des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie.
Aufgrund unzähliger fehlerhafter Widerrufsbelehrungen in Verträgen über Darlehen wird das bisher zeitlich unbegrenzte Widerrufsrecht befristet. Mit Eintritt des Gesetzes endet der Widerrufsjoker zum 21. Juni 2016.  Hiervon sind Verträge betroffen, in denen es sich um Darlehen in Höhe von rund 1,6 Billionen Euro handelt.

Widerruf von Darlehen ermöglicht Tausende Euro Zinsersparnis!

Durch die Gesetzesänderung soll für die Vertragspartner Rechtssicherheit geschaffen werden. Darlehensnehmer können nur noch bis zum 21. Juni 2016 prüfen lassen, ob ein Widerruf ihrer Darlehen möglich ist. Es ist zu beachten, dass ein erfolgreicher Widerruf einige Zeit zur Vorbereitung erfordert. Denn wer sein Darlehen widerrufen möchte, benötigt eine Anschlussfinanzierung und muss sich eventuell längere Zeit vor Gericht mit seinem alten Darlehensgeber über den Widerruf streiten.
Aufgrund von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen können Immobilieneigentümer mehrere Tausend Euro Zinsen sparen, wenn sie ihre Darlehensverträge widerrufen. Bei Darlehen, die zwischen den Jahren 2002 und 2010 aufgenommen wurden, liegt die Wahrscheinlichkeit für eine fehlerhafte Belehrung bei ungefähr 80%.
Die Kreditinstitute haben in den Widerrufsbelehrungen oftmals nicht korrekt über den Beginn der Widerrufsfrist informiert oder es haben entscheidende Hinweise gefehlt. Besonders die Rechtsfolgen eines Widerrufs waren häufig fehlerhaft. Zum Teil wurden auch ergänzende Formulierungen verwendet, die für den Darlehensnehmer unverständlich und verwirrend sind. Ihre Chancen für einen erfolgreichen Widerruf stehen also nicht schlecht, allerdings sollten Sie schnell handeln.

Kostenlose Prüfung Ihrer Unterlagen durch erfahrenen Anwalt!

Wir sind sehr zuversichtlich Ihnen aufgrund unserer Erfahrungen in dem Rechtsgebiet zeitnah und unkompliziert helfen zu können. Der Widerruf von Darlehen bringt Ihnen durch eine Umschuldung zu den aktuell günstigen Zinsätzen finanzielle Vorteile. Dies sollte stets mit professionellem Sachverstand von einem Anwalt durchgeführt werden. Ein eigenständiges Handeln ohne juristische Kenntnisse kann Ihnen vermeidbare Nachteile bringen.
Wir von Mingers & Kreuzer bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Erstprüfung Ihrer Unterlagen an. Kontaktieren Sie uns hierzu einfach unter 02461/8081 oder über unser Kontaktformular!

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