Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit einem Urteil vom 02.03.2016 eine verwendete Widerrufsbelehrung in einem Kreditvertrag mit der Sparkasse für fehlerhaft erklärt. Somit war der erklärte Widerruf vom Darlehen eines Kunden wirksam.
Das Landgericht Nürnberg hat die im Darlehen verwendete Belehrung für unzureichend erachtet, wodurch ein Widerruf möglich ist. Die Sparkasse hat in ihrer Widerrufsbelehrung Angaben als Pflichtangaben benannt, welche für Darlehen zur Immobilienfinanzierung nicht als Pflichtangaben gelten.
Daher haben Kunden der Sparkasse, welche nicht ausreichend über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden, gute Chancen auf der Widerruf von oftmals hochverzinslichen Darlehen. Bei dem Widerruf fällt die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung nicht an. Außerdem können Kunden der Sparkasse durch die Rückabwicklung vom Kreditvertrag weitere Ansprüche geltend machen.
Kunden, die einen Widerspruch ihres Kreditvertrags der Sparkasse in Erwägung ziehen, sollten sich deshalb von einem in dem Rechtsgebiet spezialisierten Anwalt unterstützen lassen.
Der ewige Widerrufsjoker könnte jedoch aufgrund einer bereits beschlossenen Gesetzesänderung bald schon Vergangenheit sein. Darlehen aus dem Zeitraum zwischen 2002 und 2010 könnten nach dem 21. Juni 2016 nicht mehr widerrufen werden. Für interessierte Darlehensnehmer ist derzeit also Eile geboten.
Aufgrund unserer Erfahrungen im Reichsgebiet sind wir sehr zuversichtlich Ihnen zeitnah und unkompliziert helfen zu können. Der Widerspruch Ihres alten Darlehens bringt Ihnen durch eine Umschuldung zu den aktuell günstigen Zinsätzen finanzielle Vorteile. Der Widerruf von Darlehen sollte stets mit professionellem Sachverstand von einem erfahrenen Anwalt durchgeführt werden. Ein selbstständiges Handeln ohne juristische Kenntnisse kann Ihnen einen finanziellen Nachteil bringen.
Wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an. Kontaktieren Sie uns hierzu einfach unter 02461/8081 oder über unser Kontaktformular!
In unserem Themengebiet Widerruf von Darlehen liefern wir Ihnen weitere nützliche Informationen zu diesem Thema.
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