Darlehensnehmer der Deutschen Bank haben aktuell die einmalige Möglichkeit, ihr Darlehen aufgrund einer ungültigen Widerrufsbelehrung zu widerrufen, wodurch eine Ersparnis von mehreren Tausend Euro Zinsen drin ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Gerichtsverfahren häufig für die Verbraucher geurteilt. Viel Zeit für den Widerruf vom Darlehen bleibt allerdings nicht mehr, denn eine Gesetzesänderung zum 21. Juni 2016 ist bereits in Planung.
Die in Darlehen von der Deutschen Bank oft verwendete Widerrufsbelehrung wurde bereits von einem Landgericht mit einem Urteil für ungültig erklärt. Der Widerruf vom Darlehen ist dann unbegrenzt möglich!
Gemäß der Belehrung beginnt die Widerspruchsfrist einen Tag nach Erhalt der Vertragsunterlagen, aber nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses. Das Landesgericht rechtfertigt sein Urteil, dass Widerrufsbelehrungen nur dann gültig sind, wenn diese inhaltlich richtig und für den Verbraucher klar verständlich sind. Verbraucher sollen anhand einer Belehrung Kenntnis über das Widerrufsrecht erlangen, um einen Widerruf vom Darlehen ohne großen Aufwand ausüben zu können.
Der Beginn der Widerrufsfrist ist nicht klar verständlich formuliert, weil durch die Wortwahl der Eindruck entsteht, dass die die Möglichkeit zum Widerruf bereits einen Tag nach Erhalt der Vertragsunterlagen zu laufen beginnt. Durch die Zusendung ist jedoch noch kein Vertragsverhälnis zu Stande gekommen, da es sich dabei bloß um ein Darlehensangebot handelt bis der Darlehensnehmer den Vertrag persönlich unterzeichnet hat.
Juristisch unwissende Kunden könnten den Eindruck gewinnen, dass die Widerrufsfrist schon einen Tag nach Zugang des Angebots anfängt. Deshalb entspricht die Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen. Dem Darlehensnehmer wird nicht die tatsächliche Rechtslage klar und deutlich vemittelt.
Sie sind Kunde der Deutschen Bank und ziehen einen Widerruf in Erwägung? Dann lassen Sie Ihre Vertragsunterlagen über Ihr Darlehen kostenlos durch uns prüfen. Ebenfalls sind Verträge anderer Banken potentiell widerrufbar und sollten geprüft werden.
Ist Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft, beraten wir Sie dann gerne über die weitere Vorgehensweise. Melden Sie sich hierzu telefonisch unter 02461/8081 bei uns oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
In unserer Rubrik „Widerruf von Darlehen“ erhalten Sie weitere nützliche Informationen.
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